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Werden Arbeitslosigkeit in Haftanstalten zum Problem?

In der Schweizer Justiz ist die Arbeit für Bezahlung nicht nur eine Frage der Wohltätigkeit, sondern auch eine gesetzliche Pflicht, um die Rehabilitation der Häftlinge zu fördern. In der Regionalen Strafanstalt Sissach im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Häftlinge, die arbeiten, 3,75 Franken pro Stunde. Zwar mag diese Summe nicht sehr hoch sein, aber sie ist dennoch wichtig. Die Hälfte dieser Summe wird in eine Sparte für die Kostenerstattung eingezahlt, während die andere Hälfte für den Kauf von Artikeln wie Zigaretten verwendet werden kann. Diejenigen, die hier keine Arbeit finden, erhalten nur 1 Franken pro Stunde, wie SRF und albinfo.ch berichten.

Die Justiz hat Schwierigkeiten, Arbeit zu finden

Tatsächlich gibt es derzeit nur vier Arbeitsplätze für zwölf Häftlinge in Sissach. Die verfügbaren Arbeitsplätze sind aufgrund von Sicherheits- und Infrastrukturproblemen sehr einfach. In ganz Basel-Landschaft haben die Häftlinge drei bis drei Stunden und 30 Minuten Arbeit pro Tag, sagt Nicolas Pozar, Leiter der Strafanstalt Basel-Landschaft. Dies liegt daran, dass es schwierig ist, Arbeit zu finden: “Wohnheime und Häuser für Menschen mit Behinderungen werden bevorzugt, da sie einen positiven Ruf haben.”

Der Arbeitsmarkt für Häftlinge ist auch in Basel-Landschaft sehr niedrig. Unter Berücksichtigung der strukturellen Bedingungen beschreibt Pozar die Arbeitslast in den Strafanstalten als “gut, aber nicht optimal”.

Sieben Häftlinge in Sissach sehen dies so: Sie wagten es, im August zu protestieren und kehrten nicht in ihre Zellen zurück.

Einer von ihnen wird von dem Anwalt Andreas Noll vertreten, der die Arbeitslosigkeit kritisiert: In der Justiz führt die Arbeitslosigkeit zu Frust und Aggression. Sie behindert die Rehabilitation und führt zu höheren Kosten, wenn die Menschen später nicht in ihren Lebensbereich zurückkehren können.

Anwalt: Häftlinge sollten ohne Arbeit freigelassen werden

Er betrachtet die Arbeitslosigkeit in der Justiz als unverhältnismäßig: “Sie sollten nur so viele Menschen inhaftieren, wie sie Arbeit bieten können. Sie sollten die anderen freilassen.”

Pozar, Leiter der Strafanstalt, ist nicht einverstanden: “Die Resozialisierung konzentriert sich nicht nur auf Arbeit, sondern auf ein vielschichtiges System mit pädagogischer und therapeutischer Unterstützung. Es wird auch über die Förderung sozialer Fähigkeiten, Konfliktmanagement und weiterführendes Bildungswesen gesprochen. Die Resozialisierung kann auch ohne Arbeit funktionieren.”

Die meisten Häftlinge sind mehr an Geld als an Rehabilitation interessiert, sagt Jonas Weber, Professor für Strafrecht an der Universität Bern. Er sagt klar: “Häftlinge haben das Recht auf Bezahlung, wenn sie das Recht haben, zu arbeiten.”

Das Geld hilft ihnen, ihre Zeit in der Justiz erträglicher zu machen. Proteste wie die in Sissach sind in diesem Land sehr selten; der Vorfall zeigt ihre Enttäuschung.

Nach Weber ist die Arbeitslosigkeit nicht nur ein Problem in dieser Anstalt: “In der Schweizer Justiz gibt es überhaupt sehr wenig Arbeit.” Darüber hinaus sind einige der verfügbaren Arbeitsplätze in der Justiz, wie die in der Landwirtschaft, nicht ausreichend an die heutige Arbeitsmarktsituation angepasst.

Experte: Es braucht immer mehr moderne Arbeit

Arbeit im Computer, vielleicht mit Online-Shops, wäre sehr gefragt, aber die Strafverfolgungsbehörden haben Angst vor Missbrauch. Dies ist unverantwortlich, wenn man die Gefahr der veralteten Werkzeuge in einer Küche, zum Beispiel, bedenkt. “Wir müssen einige Schritte vornehmen.”

Die Regionalen Strafanstalt Sissach wurde vor der Einführung der verpflichtenden Arbeit gebaut, sagt Pozar. Basel-Land will Fortschritte machen, zumindest in Bezug auf die Arbeitsplatzsituation: Zwei Projekte mit externen Unternehmen sind derzeit in der Ausarbeitung. Wenn diese funktionieren, wird es in Zukunft Arbeitsplätze für einen großen Teil der Häftlingsbevölkerung geben.

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