Reisen ausländische Touristen in die Schweiz, so einfach ist das nicht. Zwar ist es für Bürger der Europäischen Union und der EFTA-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) kein Problem, eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz zu erhalten, da sie bestimmte Bedingungen und Kriterien erfüllen müssen, um in das Land einzutreten.
Für Touristen aus Drittländern ist die Situation jedoch komplexer. Sie müssen bestimmte Dokumente vorweisen, um in die Schweiz einzureisen. “Wenn Sie als Tourist in die Schweiz kommen, ist das eine einfache Angelegenheit”, schreibt The Local und wird von albinfo.ch weitergegeben. “Aber wenn Sie Bürger eines Drittlands sind, können Sie nicht einfach mit einem Gepäckstück und Ihrer Reisepass in der Hand einreisen.”
In einigen Fällen (abhängig von der Beurteilung des Zollbeamten) müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, bevor Sie das Flughafengebäude verlassen und das Land betreten. “Was müssen Sie mit sich führen?”, fragt Samuel Wyss, Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM), in einem Interview mit The Local.
Für Touristen aus Drittländern sind folgende Dokumente erforderlich (außer einem gültigen Reisepass):
* Ein Einreise- und Ausreisezettel, der für maximal 90 Tage gültig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie einen Flugticket für eine Weiterreise in ein anderes Land außerhalb der Schengenzone vorlegen, zusammen mit der erforderlichen Visum für das Zielland (wenn es nicht Ihr Heimatland ist).
* Eine Einladungsschreiben, wenn Sie bei Freunden oder Familienangehörigen in der Schweiz wohnen. Sie müssen in der Lage sein, ein Schreiben von der Gastfamilie vorzulegen, zusammen mit deren Adresse und Telefonnummer.
* Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Schweiz. Dies kann durch Vorlage von Bargeld, einem Reisecheck, einer Kreditkarte oder anderen Sicherheiten wie einer Bankgarantie nachgewiesen werden. Wenn Sie sich fragen, wie viel Geld Sie benötigen, werden die Behörden mindestens 100 Franken pro Tag erfordern.
“Können Sie tatsächlich verlangt werden, diese Dokumente vorzulegen?”, fragt man sich. Es ist möglich, dass Sie die Schweiz bereits besucht haben und keine weiteren Dokumente benötigt haben, außer Ihrem Reisepass. Dies ist jedoch keine Garantie, dass Sie nicht gefragt werden, diese Dokumente vorzulegen. Es ist besser, diese Dokumente mitzuführen und nicht gefragt zu werden, als nicht vorzulegen und abgelehnt zu werden.
“Wie lange können Sie in der Schweiz bleiben?”, fragt man sich. Sie können in der Schweiz für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum bleiben. Sie dürfen jedoch nicht nach einer Arbeit suchen, und die Chancen, eine Arbeit zu finden, sind sehr gering.
“Was passiert, wenn Sie länger bleiben möchten?”, fragt man sich. Das ist keine gute Idee. Die Schweizer Polizei patrouilliert nicht auf den Straßen, um nach Ausländern zu suchen, die länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben. Sie fallen jedoch möglicherweise auf, wenn sie zufällig entdeckt werden, zum Beispiel, wenn jemand sie meldet, oder wenn sie zufällig identifiziert werden, oder in anderen unerwarteten Fällen. Der Überschreitung des Aufenthaltszeitraums kann auch die Aufmerksamkeit der Grenzpolizei gelten, wenn sie Ihre Reisepass stempeln, wenn Sie das Land verlassen.
Die Strafe für den Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln hängt davon ab, ob Sie aus der EU/EFTA oder einem Drittland stammen. Die Strafen für Drittstaatsbürger sind strenger.