Während der kommenden 64 Tage, vom 28. Juni bis 29. August 2025, wird die Zentralwahlaufsicht in Kosovo eine Frist für die Änderung der Wahllokale innerhalb der Gemeinden eröffnen, im Rahmen der Vorbereitungen für die Kommunalwahlen.
Während dieser Zeit werden Bürger, die das Wahlrecht besitzen, die Möglichkeit haben, zu sehen, in welchem Wahllokal sie registriert sind, und um eine Änderung in ein nächstgelegenes Wahllokal innerhalb der gleichen Gemeinde zu beantragen, wie die Website albinfo.ch berichtet.
“Sie können dies auf zwei Arten tun: Entweder über die elektronische Plattform der Zentralwahlaufsicht, die am Beginn der Frist zugänglich wird, oder durch die Einreichung eines Antrags bei der Gemeindewahlaufsicht in der Gemeinde, in der sie als Wähler registriert sind”, heißt es in der Mitteilung der Zentralwahlaufsicht.