aaa
Home / Uncategorized / Umsetzung der Pensionsvereinbarung zwischen Albanien und Italien! ISSH-Chef klärt Verfahren auf: Wie es in der Praxis funktioniert und wie sich Bürger davon profitieren können.

Umsetzung der Pensionsvereinbarung zwischen Albanien und Italien! ISSH-Chef klärt Verfahren auf: Wie es in der Praxis funktioniert und wie sich Bürger davon profitieren können.

Der Kreisdirektor des Instituts für Soziale Sicherheit (ISSH), Astrit Hado, hat die Einzelheiten der bilateralen Vereinbarung über die Pensionen zwischen Albanien und Italien erläutert, die bereits am 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist.

Hado hat mitgeteilt, dass die Formulare zwischen den beiden homologen Institutionen erstmals elektronisch ausgetauscht werden werden, was den Prozess der Pensionenvergabe für die Bürger erheblich beschleunigen wird.

Laut Hado ist bereits ein spezieller Leitfaden für die Umsetzung der Vereinbarung erstellt worden, der sowohl für die Mitarbeiter der Institutionen als auch für die Bürger dient, um zu verstehen, wie sie sich je nach Situation verhalten müssen.

Hado betonte, dass die albanischen Bürger, die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben (für Männer) bzw. 61 Jahre und 10 Monate (für Frauen) und nicht weniger als 15 Jahre Sozialversicherung in Albanien haben, sich für eine Altersrente über die Plattform e-Albania anmelden müssen, in der entsprechenden Rubrik, in der sie ihre Jahre in Italien deklarieren.

Er erklärte auch, dass die Kombination der Sozialversicherungszeiträume nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien erfolgt, während jeder Staat die Pension allein auf der Grundlage der Jahre der Sozialversicherung berechnet, die innerhalb seines Territoriums abgeleistet wurden.

“Wenn ein Bürger 14 Jahre in Albanien und 19 Jahre in Italien hat, erhält er keine Pension in keinem der beiden Länder. In Albanien erfüllt er nicht die Kriterien von 15 Jahren, in Italien nicht die Kriterien von 20 Jahren. Dann wird die Kombination dieser Zeiträume nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien in beiden Ländern vorgenommen. Wenn es dann um die Berechnung geht, berechnen wir die Pension in Albanien nur auf der Grundlage der 14 Jahre, in denen er Sozialversicherung geleistet hat, während Italien sie nur auf der Grundlage der 19 Jahre berechnet, in denen er Sozialversicherung geleistet hat. Es ist wichtig, dass die albanischen Bürger nicht denken, dass die Jahre in Italien auch hier und dort für die Berechnung verwendet werden. Oder dass die Jahre in Albanien mit denen in Italien kombiniert werden und als ob sie in Italien gelebt hätten. Nein. Die kontributiven Zeiträume werden nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien kombiniert und jeder Staat berechnet die Pension dann allein auf der Grundlage des eigenen Rechts, basierend auf den Jahren der Sozialversicherung, die er in seinem eigenen Land geleistet hat. Daher erhält der Bürger zwei Teile der Pension, einen in Albanien für die Jahre, die er geleistet hat, und einen in Italien für die Jahre, die er geleistet hat”, sagte Hado.

Ein Ausschnitt aus der Erklärung:

Astrit Hado: “Die Vereinbarung, die in Kraft getreten ist, ist fertig. Das bedeutet, dass alle Formulare mit unseren italienischen Kollegen abgestimmt, standardisiert und erstmals elektronisch ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass der gesamte Austausch zwischen den beiden Institutionen nicht mehr per Brief erfolgt, sondern elektronisch. Daher wird die Zeit für den Austausch der Formulare zwischen den beiden Institutionen verkürzt.

Wir haben auch einen Leitfaden erstellt, der sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Bürger dient, um zu verstehen, wie sie sich je nach Situation verhalten müssen.

Ich sage Ihnen, dass die albanischen Bürger, die das Rentenalter erreicht haben, sich für eine Altersrente über die Plattform e-Albania anmelden müssen, in der entsprechenden Rubrik, in der sie ihre Jahre in Italien deklarieren. Dort müssen sie klicken, dass sie Jahre in Italien haben, und die erforderlichen Daten eingeben. Auf der Grundlage dieser Daten werden wir Italien kontaktieren. Es ist nicht erforderlich, dass die Bürger nach der Anmeldung bei uns persönlich kommen, um die erforderlichen Dokumente zu erhalten, da der Austausch zwischen den Institutionen elektronisch erfolgt. Es ist nicht erforderlich, dass sie persönlich zu den Sozialversicherungseinrichtungen kommen, um diese Dokumente zu erhalten, da dies nur für die Information der Bürger erfolgt. Wenn sie diese Dokumente jedoch nach Italien bringen, werden die italienischen Kollegen sie offiziell über den abgestimmten Formular anfragen. Das ist eine zweifache und ineffiziente Arbeit. Daher sollten sie sich in Albanien oder Italien anmelden, je nachdem, was am besten ist, und sich anhand des Leitfadens, den wir auf unserer offiziellen Website veröffentlicht haben, konsultieren, um sicherzustellen, dass die Zeit für die Bearbeitung verkürzt wird und es keine Verzögerungen gibt.

Wenn ein albanischer Bürger, der in Albanien oder Italien lebt, Erfahrung in Italien, Deutschland, der Türkei oder einem anderen Land hat, das wir mit einer Vereinbarung haben, nicht die erforderlichen 15 Jahre Sozialversicherung hat, hat er keine Notwendigkeit, die Zeiträume zu kombinieren, da er mit 15 Jahren die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Wir können mit 15 Jahren die Pension berechnen, da wir die deklarierten Jahre in Albanien haben. Daher ist es nicht erforderlich, die Zeiträume zu kombinieren. Die Kombination der Zeiträume erfolgt nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien, und dann berechnen jeder Staat die Pension allein auf der Grundlage des eigenen Rechts, basierend auf den Jahren der Sozialversicherung, die er in seinem eigenen Land geleistet hat.

Wenn ein Bürger 14 Jahre in Albanien und 19 Jahre in Italien hat, erhält er keine Pension in keinem der beiden Länder. In Albanien erfüllt er nicht die Kriterien von 15 Jahren, in Italien nicht die Kriterien von 20 Jahren. Dann wird die Kombination dieser Zeiträume nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien in beiden Ländern vorgenommen. Wenn es dann um die Berechnung geht, berechnen wir die Pension in Albanien nur auf der Grundlage der 14 Jahre, in denen er Sozialversicherung geleistet hat, während Italien sie nur auf der Grundlage der 19 Jahre berechnet, in denen er Sozialversicherung geleistet hat. Es ist wichtig, dass die albanischen Bürger nicht denken, dass die Jahre in Italien auch hier und dort für die Berechnung verwendet werden. Oder dass die Jahre in Albanien mit denen in Italien kombiniert werden und als ob sie in Italien gelebt hätten. Nein. Die kontributiven Zeiträume werden nur zum Zweck der Erfüllung der gesetzlichen Kriterien kombiniert und jeder Staat berechnet die Pension dann allein auf der Grundlage des eigenen Rechts, basierend auf den Jahren der Sozialversicherung, die er in seinem eigenen Land geleistet hat. Daher erhält der Bürger zwei Teile der Pension, einen in Albanien für die Jahre, die er geleistet hat, und einen in Italien für die Jahre, die er geleistet hat”, sagte Hado.

Tagged:

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *