Ab 1. September 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für das Fahren von E-Bikes in Kraft. Diese Änderungen sollen die Verkehrssicherheit verbessern und die effiziente Nutzung öffentlicher Räume fördern.
Eine neue Kategorie von Fahrzeugen: Ein besonderer Kategorie für schwere E-Bikes wird eingeführt, die bis zu 450 Kilogramm wiegen können und hauptsächlich für den Transport von Gütern oder als Familienfahrzeug verwendet werden.
Standardisierte Verkehrsschilder: Die E-Bike-Symbole auf Verkehrsschildern gelten nun auch für die meisten E-Bikes und E-Tretroller (bis zu 20 km/h), was die Klarheit für die Verkehrsteilnehmer erhöht.
Mehr Flexibilität auf lokaler Ebene: Die Gemeinden und Kantone erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob schnelle oder schwere E-Bikes die Fahrradwege benutzen dürfen.
Dedizierte Parkplätze: Besondere Bereiche für den Parkplatz von Lasten- und E-Bikes mit Anhänger werden geschaffen.
Diese Änderungen folgen dem Beschluss des Bundesrats im Dezember 2024, um das rechtliche Rahmenwerk für nicht motorisierte Fahrzeuge in der Schweiz zu verbessern.