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Schweiz: Neue Regeln für E-Bikes treten ab 1. September 2025 in Kraft

Ab 1. September 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für das Fahren von E-Bikes in Kraft. Diese Änderungen sollen die Verkehrssicherheit verbessern und die effiziente Nutzung öffentlicher Räume fördern.

Eine neue Kategorie von Fahrzeugen: Ein besonderer Kategorie für schwere E-Bikes wird eingeführt, die bis zu 450 Kilogramm wiegen können und hauptsächlich für den Transport von Gütern oder als Familienfahrzeug verwendet werden.

Standardisierte Verkehrsschilder: Die E-Bike-Symbole auf Verkehrsschildern gelten nun auch für die meisten E-Bikes und E-Tretroller (bis zu 20 km/h), was die Klarheit für die Verkehrsteilnehmer erhöht.

Mehr Flexibilität auf lokaler Ebene: Die Gemeinden und Kantone erhalten die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob schnelle oder schwere E-Bikes die Fahrradwege benutzen dürfen.

Dedizierte Parkplätze: Besondere Bereiche für den Parkplatz von Lasten- und E-Bikes mit Anhänger werden geschaffen.

Diese Änderungen folgen dem Beschluss des Bundesrats im Dezember 2024, um das rechtliche Rahmenwerk für nicht motorisierte Fahrzeuge in der Schweiz zu verbessern.

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