Während der heutigen Gerichtsverhandlung über den Mord an Vanja Gjorçevska und Pançe Zhezhovski erklärten die Anwälte der verletzten Familien vor Gericht, dass sie die Anträge der Staatsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit akzeptieren und sich der strafrechtlichen Verfolgung unterziehen. Sie fordern zudem einen rechtlichen Schadenersatz.
Der Vormund von Vanjas Mutter und Schwester betonte, dass sie sich der strafrechtlichen Verfolgung anschließen und einen schriftlichen Antrag auf Schadenersatz für immateriellen Schaden stellen. Sie betonten, dass ihre Forderung solidarisch sein sollte, um die schweren psychischen Auswirkungen und die verlorene Lebenszeit zu berücksichtigen. Um weitere Traumata zu vermeiden, schlugen sie vor, dass das Gericht die Familien nicht zu weiteren Verfahren anleiten sollte.
In ihrer Schlussbemerkung bat die Anwältin von Vanjas Mutter, Zorica Gjorçevska, das Gericht, ihr die Möglichkeit zu geben, die Worte ihrer Mutter zu übermitteln, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde.
Zwei Töchter von Zhezhovski, Makedonka und Ana, die ebenfalls anwesend waren, erklärten, dass sie die Schlussbemerkung der Staatsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit akzeptieren und sich der strafrechtlichen Verfolgung anschließen. Sie fordern zudem einen rechtlichen Schadenersatz.
In ihrer Schlussbemerkung forderte die Staatsanwaltschaft heute maximalen Strafzweck mit lebenslanger Haft für die vier Angeklagten Ljupço Palevski, Vllatko Keshishov, Bore Videvski und Velibor Manev. Für den Vater von Vanja, den Angeklagten Aleksandar Gjorçevski, forderte die Staatsanwaltschaft, dass das Gericht einen angemessenen Strafzweck mit Haft festlege.
Für Gjorçevski sagte die Staatsanwältin, dass “kein Strafzweck größer als die Verlust des Kindes und das Leben mit einer solchen Bewusstseinszustand wie im Fall des Vaters von Vanja, des Angeklagten Aleksandar Gjorçevski, sein kann. Wir sagen nicht, dass er es gewollt hat, sein Kind zu töten, aber er hat an der Entführung seiner Tochter teilgenommen und fordern einen angemessenen Strafzweck für ihn”.