Der Kabinett hat heute ein neues Urteil gefasst, das ehemaligen hohen Staatsbeamten das Recht gibt, Schutz von der Republikgardie zu erhalten, wenn sie nach Beendigung ihrer Dienstzeit gefährdet sind.
Gemäß dem Urteil wird der Schutz nur gewährt, wenn der gefährdete Beamte innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung seiner Dienstzeit eine Anfrage stellt und der gefährdete Beamte eine direkte Verbindung zwischen der gefährdeten Situation und seiner ehemaligen Funktion nachweisen kann.
**Vollständiger Bericht:**
**URTEJË**
**FÜR**
**DIE ERWEITERUNG DER REGELN, DER VERFAHREN UND DER DAUER DER PERSONAL- UND HAUSHALTS-SCHUTZ FÜR ANDERE PERSONEN NACH BEENDIGUNG DER DIENSTZEIT**
In Übereinstimmung mit Artikel 100 der Verfassung und den Artikeln 13, Absatz 4, und 14, Absatz 3, des Gesetzes Nr. 33/2021 “Über die Republikgardie Albaniens”, geändert, mit dem Vorschlag des Innenministers, hat das Kabinett
**URTEJË:**
**I. BEDINGUNGEN FÜR DIE ERWEITERUNG DES SONDERSCHUTZES**
1. Die Republikgardie Albaniens hält und schützt, nach Beendigung der Dienstzeit, Personen oder ihre Wohnungen, wenn ihr Leben, Gesundheit oder ihre Familie durch die Dienstzeit gefährdet sind.
2. Die Bedingungen für die Erweiterung des Schutzes sind:
a) Die Präsenz von ernsthaften Umständen, die das Leben, die Gesundheit oder die Familie des Beamten oder seiner Wohnungen gefährden, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstzeit.
b) Die Präsenz einer direkten Verbindung zwischen den ernsthaften Umständen und der ehemaligen Funktion des Beamten.
**II. VERFAHREN FÜR DIE ERWEITERUNG DES SONDERSCHUTZES**
1. Die Anfrage für den Schutz, gemäß Artikel 1, Absatz 1, dieses Urteils, wird schriftlich vom Innenminister von der gefährdeten Person gestellt.
2. Die Anfrage für den Schutz enthält:
a) Vollständige Angaben über die Person, die den Schutz anfordert.
b) Eine Zusammenfassung der Fakten und Umstände, die die gefährdete Person oder ihre Wohnungen gefährden, und die sie dazu zwingen, den Schutz auch nach Beendigung der Dienstzeit zu fordern.
3. Der Innenminister ordnet sofort, aber nicht später als 24 Stunden, die Zusammenkunft des Sonderkomitees an, um die Anfrage zu bewerten.
4. Das Sonderkomitee bewertet die Anfrage, die gestellt wurde, als Entscheidungsgremium für den Sonderschutz.
5. Nach der Bewertung der Anfrage für den Schutz, die gestellt wurde, nimmt das Sonderkomitee innerhalb von 48 Stunden ein Urteil. Das Urteil wird dem Innenminister und der gefährdeten Person mitgeteilt.
6. Während des Bewertungsprozesses der Anfrage für den Schutz, gemäß diesem Urteil, kann das Sonderkomitee Informationen von anderen Institutionen anfordern.
7. Das Urteil enthält den Schutzniveau und die Maßnahmen zum Schutz, die Anzahl der Wachen oder der Sicherheitskräfte für die Wohnungen, die Dauer des Schutzes und andere Maßnahmen, die mit dem Schutz zusammenhängen.
8. Der Schutz der Person oder der Wohnungen dauert so lange, wie die gefährdeten Umstände bestehen, aber nicht länger als ein Jahr.
9. Mit dem Ende der maximalen Dauer des Schutzes, gemäß Artikel 8, dieses Urteils, entscheidet das Sonderkomitee:
a) Die Fortsetzung des Schutzes mit den gleichen Maßnahmen.
b) Die Beendigung des Schutzes.
c) Die Änderung der Sicherheitsmaßnahmen.
10. Nach dem Urteil des Sonderkomitees nimmt die Republikgardie Albaniens sofort den Schutz der gefährdeten Person oder ihrer Wohnungen auf und setzt die Maßnahmen um, die im Urteil festgelegt sind.
**III. ERWEITERUNG UND FUNKTIONIEREN DES SONDERKOMITEES**
1. Das Sonderkomitee besteht aus:
a) dem Stellvertreter des Innenministers.
b) dem Generaldirektor der Polizei.
c) dem Generaldirektor der Republikgardie.
ç) einem Vertreter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und Organisierte Kriminalität.
d) einem Vertreter der Kriminalpolizei.
dh) einem Vertreter des Inlandsgeheimdienstes, auf Ebene der Direktorin.
e) einem Vertreter der Abteilung für Geheimdienst und Verteidigung, auf Ebene der Direktorin.
2. Der Vorsitzende des Sonderkomitees, der in Artikel 1, Absatz 1, dieses Urteils festgelegt ist, ist der Stellvertreter des Innenministers.
3. Die Teilnahme an den Sitzungen des Sonderkomitees ist verpflichtend. Die Sitzungen des Sonderkomitees sind gültig, wenn nicht weniger als fünf Mitglieder mit Stimmrecht anwesend sind.
4. Die Entscheidungen des Sonderkomitees sind gültig, wenn sie von mehr als der Hälfte der anwesenden Mitglieder unterstützt werden.
5. Der Vorsitzende des Sonderkomitees ernennt ein technisches Sekretariat, das die Organisation, das Funktionieren und den Protokoll der Sitzung unterstützt.
**IV. ENDGÜLTIGE ANORDNUNG**
Die Innenministerium und die Republikgardie Albaniens werden beauftragt, dieses Urteil umzusetzen.
Dieses Urteil tritt in Kraft nach der Veröffentlichung in der “offiziellen Zeitung”.