Die Gemeinde Porrentruy hat sich aufgrund wiederholter unangemessener Vorfälle entschieden, die Eingang zur Gemeinschaftsbad zu beschränken und nur Personen aus der Schweiz zuzulassen. Diese Maßnahme hat starke politische und rechtliche Reaktionen ausgelöst.
Der Bundeskommissar gegen Rassismus und der Kanton Jura haben den Entscheid kritisiert. Laut der Zeitung SonntagsBlick soll eine Konferenz zwischen der kantonalen Regierung und den Gemeindebehörden stattfinden, um über diese Einschränkung zu diskutieren, wie albinfo.ch berichtet.
Stéphane Grodecki, ein Rechtswissenschaftler an der Universität Genf, betont, dass Personen, die die öffentliche Ordnung stören, ausgeschlossen werden können, aber nur in Einzelfällen. Er weist darauf hin, dass ein allgemeiner Einschränkung dieser Art problematisch sein könnte, wenn die verwendeten Kriterien nicht objektiv sind, da dies im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot in der Verfassung stehen könnte.
Obwohl der Entscheid der Gemeinde rechtliche Bedenken aufwirft, wird er noch nicht als formeller administrativer Akt angesehen, der angefochten werden kann. Jeder Bürger kann jedoch einen solchen Akt beantragen und die Angelegenheit vor Gericht bringen. Grodecki hält jedoch diese Möglichkeit für unwahrscheinlich, da die Verfahren komplex und die Bedeutung der Angelegenheit gering ist.