Die Verfassungsgerichtshof hat sich nach einem Tweet von Premierminister Rama, in dem er die Forderung des Richterinnenverbandes nach einer Erhöhung der Gehälter um 700 Euro als “Lästigkeit” bezeichnete, mit einer offiziellen Stellungnahme geäußert.
Die Verfassungsgerichtshof betont in seiner Erklärung, dass die Ausübung seiner verfassungsmäßigen Funktionen unabhängig von den politischen Parteien und ihren Handlungen und Entscheidungen ist.
Er weist darauf hin, dass es unzulässig ist, wenn die Autorität und das Ansehen des Gerichts in Frage gestellt werden, was die Balance zwischen den Gewalten stören würde.
Am Vortag hatte der Richterinnenverband die Regierung um eine Erhöhung der Gehälter um 700 Euro gebeten. Rama hatte dies auf seinem Twitter-Account als “Lästigkeit” bezeichnet und sich auch an eine frühere Forderung des Verfassungsgerichtshofs erinnert, die er als “Scherz” bezeichnet hatte, den die sozialistische Mehrheit ursprünglich ablehnte, aber jetzt nicht mehr beabsichtigt.
Reaktion:
Angesichts der jüngsten Stellungnahmen und Reaktionen der Öffentlichkeit in den Medien und sozialen Netzwerken, einschließlich der Regierung und der Medien selbst, bestätigt der Verfassungsgerichtshof, dass er unabhängig in der Ausübung seiner verfassungsmäßigen Funktionen ist und nicht von ihnen beeinflusst wird.
Der Verfassungsgerichtshof sieht dies als Gelegenheit, daran zu erinnern, dass seine Entscheidungen kritisiert werden können, aber es ist unzulässig, wenn versucht wird, seine Autorität und sein Ansehen in Frage zu stellen, sei es auch nur in Ansätzen, was die Grundprinzipien des Rechtsstaates und der Trennung und Balance zwischen den Gewalten gefährden würde.