Die soziale Ministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat die Verhandlungen über die Teilzeitpension erfolgreich abgeschlossen. Ab dem nächsten Jahr wird es möglich sein, mit einer Teilzeitbeschäftigung und einer Teilpension zu leben. Um dies zu finanzieren, wird die vorzeitige Pensionierung schrittweise eingeschränkt: sie wird von fünf auf drei Jahre verlängert. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause im Nationalrat beraten werden.
Ministerin Schumann lobte die “schwierigen Verhandlungen”, die erfolgreich abgeschlossen wurden. Sie betonte, dass es zum ersten Mal nicht zwischen Pension und Arbeit entschieden werden muss, sondern dass beide kombiniert werden können. Die Teilzeitpension soll Menschen ermutigen, länger in der Arbeitskraft zu bleiben.
Die Kostenschätzung für die Reform sieht vor, dass die Ausgaben für Teilzeitpensionen im ersten Jahr 197 Millionen Euro betragen werden, im zweiten Jahr 402 Millionen Euro, basierend auf etwa 10.000 Empfängern. Die Kosteneinsparungen durch die Reform der vorzeitigen Pensionierung sind geringer – etwa 59 Millionen Euro im Jahr 2026 und 89 Millionen Euro im Jahr 2027. Im vergangenen Jahr nutzten etwa 36.500 Personen die vorzeitige Pensionierung, wie albinfo.at berichtet.
Laut der Reform kann jemand eine Teilzeitpension erhalten, wenn er berechtigt ist, eine Vollpension zu beziehen: bei 63 Jahren nach dem Korridorregel, bei 62 Jahren nach dem langjährigen Dienstregel, bei 60 Jahren für schwer arbeitende Berufe und bei den Standardaltersgrenzen (65 für Männer, allmählich für Frauen bis 2033).
25 % – 75 % Reduzierung der Arbeitszeit
Die Arbeitszeit muss um mindestens 25 % und höchstens 75 % reduziert werden, mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Es werden drei “Korridore” angewendet:
Ein Reduzierung von 25-40 % wird 25 % der Pensionalkredit belohnt.
Eine Reduzierung von 41-60 % wird 50 % belohnt.
Eine Reduzierung von 61-75 % wird 75 % belohnt.
“Bestrafungen” für vorzeitige Pensionierung reduzieren weiterhin den Pensionalkredit (z.B. 5,1 % pro Jahr nach dem Korridorregel, 4,2 % nach dem langjährigen Dienstregel).
Beispiel: Bei 63 Jahren erhält ein Person mit einem Pensionalkredit von 3.000 €/Monat, der die Arbeitszeit um 50 % reduziert, 50 % des Kredits (d.h. 1.500 €) minus 10,2 % Bestrafung (zwei Jahre mit 5,1 %), was eine Teilzeitpension von 1.347 € ergibt, die der Lohn hinzugefügt wird. Nach der Vollpension wird die erhöhte Summe plus jeder andere berechnete Kredit ausgezahlt.
Bundesverband der Teilzeitpension
Die bestehende Skala – Reduzierung der Arbeitszeit um 40-60 % mit Subventionierung der Löhne – wird in die Teilzeitpension integriert. Schließlich wird die vorzeitige Pension nur noch bis zum Eintritt in die Teilzeitpension verfügbar sein, was die Dauer der subventionierten Zeit von fünf auf drei Jahre verkürzt. Im Jahr 2026 wird ein Übergangszeitraum von 4,5 Jahren, 2027 von vier Jahren und 2028 von 3,5 Jahren eingerichtet, wie theinternational berichtet.
Nach einer kurzen Prüfung muss die Reform im Juli im Nationalrat beraten werden. Es bleibt unklar, ob der Mechanismus der Nachhaltigkeit – der ab 2030 die Kosten der vorzeitigen Pensionierung kontrollieren soll – rechtzeitig fertiggestellt wird; Schumann sagte, dass die Verhandlungen in ihren “Endphasen” seien.