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Nur das Projekt “Auto-Moto Park” in Elbasan wurde die Enteignung der Eigentümer genehmigt!

Der Ministerrat hat heute den Beschluss gefasst, die Eigentümer derjenigen Unternehmen, die von der Realisierung des Projekts “Auto-Moto Park” in Elbasan betroffen sind, zu entschädigen.

Der Wert der Entschädigung beträgt etwa 3,5 Milliarden albanische Leks, während die Gesamtkosten für den Bau eines modernen Rennstrecken noch nicht bekannt sind.

Wir erinnern daran, dass dieses Projekt in Elbasan auch von Premierminister Rama genannt wurde, bei dem es sich um eine Vereinbarung zwischen der albanischen Regierung und FIA handelt, die in Albanien zum ersten Mal einen prestigeträchtigen Formel-1-Rennstrecken errichten wird.

VKM: 

ENTSCHEIDUNG ZUR ENTSCHEIDUNG DER EIGENTÜMER VON UNTERNEHMEN, DIE DURCH DIE REALISIERUNG DES PROJEKTS “AUTO – MOTO PARK” IN ELBASAN BEROFFEN SIND, FÜR INTERESSE ÖFFENTLICH, FÜR PRIVATE EIGENTUMSRECHTE, DIE DURCH DIE REALISIERUNG DES PROJEKTIS “AUTO – MOTO PARK” IN ELBASAN BEROFFEN SIND

Auf Grundlage von Art. 100 der Verfassung und den Artikeln 5, 20 und 21 des Gesetzes Nr. 8561 vom 22.12.1999 “Über Entschädigungen und die vorläufige Inbesitznahme von Vermögenswerten” hat der Ministerrat entschieden:

  1. Die Entschädigung, für öffentliche Interessen, der Eigentümer von unveräußerlichen Vermögenswerten, private Rechte, die durch die Realisierung des Projekts “Auto – Moto Park” in Elbasan betroffen sind.
  2. Die Entschädigung wird an die Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen erteilt.
  3. Die Eigentümer von unveräußerlichen Vermögenswerten, private Rechte, die entschädigt werden, erhalten eine volle Entschädigung nach dem Prozentsatz, der in Tabelle X angegeben ist, für das Vermögen vom Typ “Truall” mit einem Gesamtwert von 347.372.260 albanischen Leks.
  4. Der Gesamtwert der Entschädigung von 347.372.260 albanischen Leks wird aus dem Staatshaushalt, der Kontenrolle “Fonds für Entschädigungen”, in die Bank Albaniens überwiesen.
  5. Der Wert der Verfahrenskosten von 70.000 albanische Leks wird von der Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen getragen.
  6. Die Entschädigung beginnt unverzüglich nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses in “Fletoren zyrtare” und das Fristende der Entschädigung ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Inkrafttreten.
  7. Die Eigentümer von unveräußerlichen Vermögenswerten, private Rechte, die entschädigt werden, erhalten eine volle Entschädigung nach der Vorlage des justifizierenden Dokumentationsmaterials bei der staatlichen Agentur für Entschädigungen.
  8. Die staatliche Agentur für Entschädigungen führt Verfahren durch, um die Eigentümer zu likvidieren, gemäß den Bestimmungen, die in diesem Beschluss festgelegt sind.
  9. Das Datum des Beginns und das Ende der Arbeiten stimmt mit den von der Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen vorgegebenen Fristen überein.
  10. Die staatliche Agentur für Kadastrale registriert innerhalb von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten des Beschlusses den Akt des Übergangs der Eigentumsrechte auf den Staat und führt die Verwaltung unter Ministerium für Infrastruktur und Energie durch, für die Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen, für das entschädigte Vermögen gemäß diesem Beschluss.
  11. Die staatliche Agentur für Kadastrale setzt alle Transaktionen mit den entschädigten Vermögenswerten bis zum Realisierung des Prozesses der Aufstellung der Kartografischen Karte und registriert den Akt des Übergangs der Eigentumsrechte auf den Staat und führt die Verwaltung unter Ministerium für Infrastruktur und Energie durch, für die Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen, für das entschädigte Vermögen gemäß diesem Beschluss.
  12. Die Ministerien für Infrastruktur und Energie, Finanzen, die Direktion der Allgemeinen Verkehrsdienstleistungen, die staatliche Agentur für Kadastrale, die lokale Behörde Elbasan und die staatliche Agentur für Entschädigungen sind verpflichtet, dieses Gesetz auszuführen.

Dieser Beschluss tritt unverzüglich in Kraft und wird in “Fletoren zyrtare” veröffentlicht.

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