Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Vereinbarung über die allmähliche Einführung des Einreise-/Ausreisemanagementsystems (EES) getroffen, einem neuen digitalen Mechanismus zur Verwaltung von Grenzübergängen in der Schengen-Zone. Das Ziel des Systems ist es, Sicherheit zu verbessern, Missbrauch an den Grenzen einzuschränken und Grenzkontrollprozeduren zu modernisieren.
Durch diese Vereinbarung werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, ein neues Management-System für Grenzen einzuführen, um den Ein- und Ausgang von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern zu registrieren. „Das ist eine gute Nachricht und wird unsere Bemühungen unterstützen, unsere Grenzen sicher zu halten“, sagte der polnische Innenminister Tomasz Siemoniak laut der Website des Europäischen Rates.
Das EES-System wird das aktuelle System des manuellen Pass-Drucks durch ein digitales Register ersetzen, das Informationen aus Reisedokumenten, Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Reisenden enthält. Das System wird für alle Drittstaatsangehörigen angewendet, einschließlich der Bürger Mazedoniens, die in eines der 29 europäischen Länder für einen kurzen Aufenthalt reisen.
Die vorläufige Vereinbarung muss noch offiziell vom Europäischen Rat und Europäischem Parlament bestätigt werden und dann offiziell genehmigt werden.
Allmähliche Einführung
Die Implementierung in Phasen plant den Einsatz von EES zunächst an mindestens 10 % der Grenzübergänge innerhalb des ersten Monats. In den ersten 60 Tagen wird das System ohne biometrische Funktionen arbeiten, wonach jedoch spätestens im dritten Monat mindestens die Hälfte der Grenzübergänge auch biometrische Kontrollen durchführen muss.
In der Zwischenzeit wird der Passdruck fortgesetzt, bis das System vollständig implementiert ist.
Die Verordnung legt kein genaues Startdatum für die Implementierung fest, da dies eine weitere Entscheidung der Europäischen Kommission erfordert. Laut der Entscheidung des Leitungsausschusses der eu-LISA-Agentur, die für die technische Umsetzung zuständig ist, wird EES jedoch im Oktober 2025 in Betrieb gehen.
Möglichkeit von Ausnahmen
In Ausnahmefällen wie starkem Verkehr und langen Warteschlangen an den Grenzen haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Verwendung von EES vollständig oder teilweise an bestimmten Grenzpunkten auszusetzen.
Was kommt nach EES?
Der nächste Schritt in der Digitalisierung der europäischen Grenzen ist die Einführung des ETIAS-Systems (Europäisches Informations- und Genehmigungssystem für Reisen), das im letzten Trimester des Jahres 2026 gestartet werden soll. Reisende aus Nicht-EU-Ländern müssen vorab eine Reiseerlaubnis erhalten, die sieben Euro kosten wird.
Von EES abgedeckte Länder
Das EES-System wird in allen Schengen-Ländern verwendet: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Zypern und Irland werden für den Moment weiterhin das manuelle System der Passstempelung anwenden, aber auch sie werden eine Autorisierung über ETIAS für Reisen in die EU benötigen.
Mit neuen digitalen Mitteln stärkt die EU ihre Strategie für ein effizienteres und sichereres Management ihrer Außengrenzen und strebt danach, alle Prozesse in den kommenden Jahren zu harmonisieren.