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Mindestens drei Jahre Haft droht: Was der Wahlgesetz sagt, wenn man sich um die Gemeinderatspräsidentschaft bewirbt

Die Rennen um die Bürgermeisterposten haben bereits begonnen, mit mehreren offiziell eingereichten und anderen noch ausstehenden Kandidaturen.

In der Hauptstadt erwartet man eine heiße Konkurrenz, bei der bereits vier Kandidaten offiziell eingereicht haben: Hajrulla Ceku (LVV), Përparim Rama (LDK), Bekë Berisha (AAK) und Besa Shahini (PSD).

Uran Ismaili ist als Kandidat der PDK nominiert, jedoch noch nicht offiziell bestätigt.

In Bezug auf die Bestätigung der Kandidaten hat sich die Bewegung Vetëvendosje kürzlich entschieden, Hajrulla Ceku, derzeit Minister für Kultur, Jugend und Sport, als Kandidaten für Pristina zu nominiieren.

Die Kandidatur von Ceku für Pristina wurde mit zahlreichen Reaktionen und Kommentaren aufgenommen, da er aus der Gemeinde Prizren stammt und somit die Frage aufgeworfen wird, ob er für die Position in Frage kommt.

Was bedeutet der Kosovo-Wahlgesetz?

Laut Artikel 9 Absatz 2 des Kosovo-Wahlgesetzes muss ein Kandidat für den Bürgermeisterposten mindestens drei Jahre lang in der Gemeinde, in der er kandidiert, wohnhaft gewesen sein.

“Der Kandidat für den Bürgermeisterposten muss sich gemäß Artikel 30 des allgemeinen Wahlgesetzes qualifizieren und mindestens drei Jahre lang in der Gemeinde, in der er kandidiert, wohnhaft gewesen sein”, lautet der Text im Kosovo-Wahlgesetz.

Darüber hinaus besagt Artikel 9.3 des Gesetzes, dass ein Kandidat, der für eine politische Position als Bürgermeister nominiert wurde, auch für andere Wahlen wie die Wahl zum Kosovo-Parlament oder zum Gemeindeparlament nominiert werden kann, jedoch nur eine Position innehaben darf. Wenn er als Bürgermeister gewählt wird, verliert er das Recht, einen Sitz im Kosovo-Parlament oder im Gemeindeparlament zu innehaben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass ein Kandidat nicht nominiert werden kann, wenn er:

* ein öffentlicher Funktionär mit besonderem Status ist;
* ein Mitglied des Auslandsdienstes und ein diplomatischer Vertreter ist;
* Vorsitzender oder Mitglied der Zentralen Wahlkommission (KQZ) und der Gemeindekommission für Wahlen ist;
* ein Beamter der Zentralen Wahlkommission (PZAP) ist;
* durch ein Gerichtsurteil oder durch einen Beschluss der PZAP seine Kandidatur verloren hat;
* in den letzten drei Jahren wegen einer Straftat mit einer oder mehreren Jahren Haft verurteilt wurde;
* eine Geldstrafe nicht gezahlt hat, die von der PZAP oder der KQZ verhängt wurde;
* einem Befehl der PZAP nicht nachgekommen ist.

Zu beachten ist auch, dass die Frist für die Einreichung von Kandidaturen um 49 Tage verlängert wurde, beginnend am 26. Juni und endend am 13. August 2025.

Die lokalen Wahlen in Kosovo werden am 12. Oktober 2025 stattfinden. Bei diesen Wahlen werden die Bürger die Möglichkeit haben, die Bürgermeister und die Mitglieder der Gemeindeparlamente in 38 Gemeinden des Landes zu wählen.

Der Prozess wird nicht nur für die Konfiguration des lokalen Machtgefüges, sondern auch für die politischen Balance in der Zentralregierung von Bedeutung sein, da er die Stärke und den Einfluss der politischen Parteien auf dem Terrain widerspiegelt.

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