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Meta fordert erneut Freiheit, das Gesuch wird von Richterin Irena Gjoka geprüft.

Der ehemalige Präsident Ilir Meta hat eine Anfrage auf Freilassung vor Gericht gestellt. Gegenüber dem Richter Irena Gjoka, die in diesem Fall die erste Instanz vertritt, möchte Meta die Maßnahme “Inhaftierung in Haft” aufheben. Diese Anfrage wird am kommenden Freitag vor dem Berufungsgericht behandelt.

Am 8. September verlor Meta erneut eine Schlacht in seinem Kampf um die Freilassung aus dem Gefängnis. Das Berufungsgericht für besondere Fälle wies die Anfrage des ehemaligen Präsidenten ab, die Maßnahme “Inhaftierung in Haft” durch eine mildere Maßnahme zu ersetzen, die er seit Oktober letzten Jahres erduldet.

In der Berufungsinstanz hatte Meta den Beschluss des Erstgerichts vom 13. August angefochten, der ihn in eine isolierte Haftanstalt verlegt hatte. Doch er konnte Richterin Igerta Hysi nicht davon überzeugen, den Beschluss zu ändern. Meta, der wegen “Bestechung”, “Wäscherei von Geldern” und “Versteckung von Vermögen” angeklagt ist, hatte sich entschieden, der Sitzung fernzubleiben.

Durch seinen Anwalt, der Freilassung gefordert hatte, argumentierte, dass es keine rechtlichen Gründe für die Fortsetzung der “Inhaftierung in Haft” gebe.

Ilir Meta befindet sich seit elf Monaten in Haft. Die gegen ihn erhobene Anklage ist noch in der Vorverhandlung. Ebenso befindet sich die Anklage gegen seine ehemalige Ehefrau Monika Kryemadhi und drei weitere Personen in der Vorverhandlung.

Die Wahl der Richterin Irena Gjoka für die Vorverhandlung hatte kürzlich starke Proteste der Funktionäre der Partei der Freiheit ausgelöst, die ihre sofortige Entfernung aus dem Prozess gefordert hatten. Der Anwalt Cakrani hatte jedoch noch nicht entschieden, ob er eine Entfernung Gjokas aus dem Prozess beantragen werde.

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