Der Zentralwahlausschuss hat die Fristen für die politischen Parteien bekannt gegeben, um sich für die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 12. Oktober zu zertifizieren, sowie die Fristen für die Erklärung der Teilnahme an den Wahlen über Koalitionen.
Laut dem Zentralwahlausschuss muss diese Frist bis zum 23. Juni eingehalten werden, wie Reporteri.net berichtet.
Innerhalb dieser Frist müssen die politischen Parteien der Zentrale mitteilen, ob sie sich für die Teilnahme an diesen Wahlen zertifizieren lassen möchten.
Für weitere Informationen zu den politischen Parteien hat die Zentrale eine Kontaktadresse bereitgestellt: 038 200 81 010, die von 08:00 bis 16:00 Uhr erreichbar ist. Gemäß dem allgemeinen Wahlgesetz müssen die registrierten politischen Parteien innerhalb von 15 Tagen nach der Bekanntgabe der Wahlterminen durch den Präsidenten des Kosovo der Zentrale mitteilen, ob sie sich für die Teilnahme an den Wahlen entscheiden oder ob sie sich über eine Koalition zertifizieren lassen möchten.