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Lokale Wahlen: Einladung zum Registrierungsprozess für Ausländer und zur Briefwahl

Der Zentralwahlausschuss hat bekannt gegeben, dass die Frist für die Registrierung von Auslandskosovaren für das Wahlrecht per Post für die lokalen Wahlen, die am 12. Oktober stattfinden werden, am 23. Juli 2025 beginnen wird, wie Reporteri.net schreibt.

Diese Frist wird 38 Tage dauern, bis zum 29. August 2025.

“Innerhalb der 38-tägigen Frist (23. Juli bis 29. August 2025) können alle kosovarischen Staatsbürger, die im Ausland leben, sich als Auslandskosovaren registrieren lassen: 1. über die elektronische Plattform des Zentralwahlausschusses oder 2. per Post, indem sie die Anmeldung an die Postkasse des Zentralwahlausschusses in Kosovo senden”, heißt es in der Mitteilung.

Der Zentralwahlausschuss hat mitgeteilt, dass die elektronische Plattform für die Registrierung von Auslandskosovaren ab Beginn dieser Frist zugänglich sein wird.

“Der Zentralwahlausschuss wird alle Erklärungen über die Schritte, die für die Registrierung über die Plattform oder per Post zu unternehmen sind, sowie Informationen über die erforderlichen Kriterien und Dokumente für die Registrierung veröffentlichen”, heißt es in der Mitteilung.

Im Gegensatz zu den Wahlen zum kosovarischen Parlament wird der Auslandsstimmenabgabe bei den lokalen Wahlen nur per Post ermöglicht, da das Gesetz über allgemeine Wahlen bestimmt, dass die Auslandsstimmenabgabe bei dieser Art von Wahlen nicht angewendet wird.

Die Frist für die Auslandsstimmenabgabe per Post wird am 17. September beginnen und am 11. Oktober 2025 enden. Diese Frist gilt nur für die Staatsbürger, die während der Registrierungsfrist (23. Juli bis 29. August 2025) erfolgreich als Auslandskosovaren registriert werden.

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