Alle jene, die sich für die Kommunalwahlen 2025 bewerben möchten, können ihre Kandidaturen für den Bürgermeister und die Listen der Kandidaten für die Gemeinderäte in 80 Gemeinden und der Stadt Skopje bis zum Mitternachtsschlag bei den zuständigen Wahlkommissionen (KZK) und der Wahlkommission der Stadt Skopje (KZQSH) einreichen.
Nachdem die Liste der Kandidaten vorliegt, prüft die KZK, ob diese innerhalb der gesetzten Frist eingereicht wurde und ob sie den Bestimmungen des Wahlgesetzes entspricht. Darüber hinaus prüft die KZK, ob die Kandidaten für den Bürgermeister die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, indem sie die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden einreichen.
Gemäß dem Buch der Wahlvorschriften der Zentralen Wahlkommission (KSHZ) wird die Liste der Kandidaten von der KZK oder KZQSH bestätigt, wenn diese innerhalb der gesetzten Frist eingereicht wurde und den Bestimmungen des Wahlgesetzes entspricht. In diesem Fall wird die Liste mit einem Beschluss bestätigt, der nicht später als 24 Stunden nach der Einreichung der Liste erfolgt.
Wenn jedoch festgestellt wird, dass die Liste bestimmte Mängel aufweist, wird die KZK/KZQSH den autorisierten Vertreter des Einreichenden auffordern, diese Mängel innerhalb von 48 Stunden nach der Mitteilung der KZK/KZQSH zu beseitigen. Die Liste wird dann mit einem Beschluss bestätigt, wenn die Mängel innerhalb der gesetzlichen Frist beseitigt wurden.
In Fällen, in denen die Kandidaten bestimmte Anforderungen nicht erfüllen, kann der Einreichende den Kandidaten durch einen neuen Kandidaten ersetzen, der innerhalb von 48 Stunden nach der Mitteilung der KZK/KZQSH vorgestellt wird. Der Einreichende ist verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Der Einreichende oder die Kandidaten können eine schriftliche Anfrage stellen, um die Liste oder die Kandidatur zurückzuziehen, innerhalb von 48 Stunden nach der Bestätigung der endgültigen Liste durch die KSHZ. Die Liste kann nur in ihrer Gesamtheit zurückgezogen werden.
Die Liste der Kandidaten für den Bürgermeister oder die Liste der Kandidaten für die Gemeinderäte, die von demselben Einreichenden vorgestellt werden, erhalten den gleichen Rang in allen Gemeinden und der Stadt Skopje. Die KSHZ bestimmt den Rang der Kandidaten in der Liste der Kandidaten durch Losverfahren und dieser Rang ist in allen Gemeinden und der Stadt Skopje gleich. Wenn in einer Gemeinde oder der Stadt Skopje kein eigener Vertreter vorhanden ist, wird der entsprechende Rang des Einreichenden gestrichen und durch den entsprechenden Rang des Einreichenden ersetzt.
Die KSHZ und die KZK/KZQSH müssen den autorisierten Vertretern der Einreichenden vorherige Informationen über die Aktivitäten, die in Übereinstimmung mit dem Wahlgesetz durchgeführt werden, geben.
Die KSHZ wird die einzigartige Liste der Kandidaten nicht später als 25. September bestimmen. Nicht später als einen Tag vor dem Losverfahren werden die KSHZ und die KZK/KZQSH den autorisierten Vertretern der Einreichenden mitteilen, dass das Losverfahren stattfinden wird.
Die KZK/KZQSH wird die einzigartige Liste der Kandidaten nicht später als 23 Tage vor dem Wahltag in allen bewohnten Gebieten und in den Wahllokalen bekanntgeben. Die Listen der Kandidaten in Gemeinden, in denen mindestens 20 % der Bürger eine andere Amtssprache als Mazedonisch sprechen, werden zusätzlich in der Amtssprache und im zugehörigen lateinischen Schriftsatz sowie in der Amtssprache und im zugehörigen Schriftsatz, die von den Bürgern in dieser Gemeinde verwendet wird, bekanntgegeben, nicht später als 25. September, bis 24:00 Uhr.
Bis zum 27. September müssen die politischen Parteien, die am Wahlprozess teilnehmen, das Buch der Wahlvorschriften für faire und demokratische Wahlen unterzeichnen.