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KQZ: Ab dem 3. Juli ist die Frist für die Überarbeitung der Wählerliste und die Streichung verstorbenen Personen in Kraft.

Der Zentralwahlausschuss hat mitgeteilt, dass die Frist für die Beantragung von Korrekturen in der Vorläufigen Wählerliste für die Kommunalwahlen zum Bürgermeister und für die Gemeindeparlamente vom 3. Juli bis zum 31. August 2025 läuft.

Während dieser 60-tägigen Frist kann jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerliste falsch eingetragen ist, in einer anderen Wahllokation oder mit anderen ungenauen Angaben, eine Überprüfung seiner Daten bei dem Zentralwahlausschuss beantragen:

Über die elektronische Plattform: https://qv.kqz-ks.org/sq, oder indem er sich persönlich an den Gemeindewahlausschuss in seiner Kommune wendet.

Während dieser Frist kann der Wahlberechtigte auch die Unrichtigkeit der Vorläufigen Wählerliste für einen bestimmten Wahlberechtigten beantragen, der nicht auf der Liste stehen sollte, einschließlich Fälle, in denen der Name eines Verstorbenen auf der Liste steht. In diesem Fall muss die Beschwerde beim Wahlausschuss für Beschwerden und Anträge eingereicht werden.

Um die Unrichtigkeiten in der Vorläufigen Wählerliste zu beantragen, muss sich der Wahlberechtigte mit einem der drei folgenden Dokumente identifizieren: einer gültigen Einladung, einem gültigen Reisepass oder einer gültigen Führerscheinlizenz.

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