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KQZ: Ab dem 1. Juli beginnt die Anmeldephase für die Akkreditierung von Wahlbeobachtern und Medien für die Kommunalwahlen

Der Zentralwahlausschuss hat bekannt gegeben, dass die Antragsfrist für die Akkreditierung von Beobachtern und Medien für die Beobachtung der lokalen Wahlen zum Bürgermeister und Gemeinderat am 1. Juli 2025 beginnen wird.

Laut der kürzlich veröffentlichten Mitteilung kann der Antrag auf Akkreditierung über die elektronische Plattform eingereicht werden, die ab diesem Zeitpunkt zugänglich sein wird.

“Lediglich die von dem Zentralwahlausschuss akkreditierten Beobachter werden die lokalen Wahlen zum Bürgermeister und Gemeinderat, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden, sowie andere Aktivitäten in den 38 Gemeindezählzentren und dem Zähl- und Ergebniszentrum beobachten können”, heißt es in der Mitteilung des Zentralwahlausschusses.

Darüber hinaus fügt der Zentralwahlausschuss hinzu, dass die zertifizierten politischen Parteien, die Vereine, die Regierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen, die internationalen spezialisierten Organisationen, die sich mit Wahlen und der Menschenrechtsverteidigung beschäftigen, die Medien sowie die Vertreter ausländischer Länder ihre Anträge auf Akkreditierung der Beobachter online bis zu den folgenden Fristen einreichen können:

* Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Akkreditierung der Beobachter der politischen Parteien, die für die Teilnahme an den lokalen Wahlen zertifiziert werden, beginnt am 1. Juli und endet am 17. September 2025.
* Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Akkreditierung der Beobachter der Vereine, Regierungs- und zwischenstaatlichen Organisationen, internationalen Organisationen und ausländischen Vertretern beginnt am 1. Juli und endet am 27. September 2025.
* Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Akkreditierung der lokalen und internationalen Medien beginnt am 1. Juli und endet am 7. Oktober 2025.

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