Heute hat der Zentralwahlausschuss (KQZ) die Verfahren für das Stimmen von außerhalb des Kosovo genehmigt. Laut Informationen von albinfo.ch muss der Wahlzettel von einem registrierten Bürger persönlich angenommen werden.
Bei der 54. Sitzung des KQZ wurde erklärt, dass der Zweck dieses Dokuments darin besteht, alle Aktionen zur Vorbereitung der Materialien für das Stimmen von außerhalb des Kosovo zu beschreiben. Wie KosovaPress berichtet, soll die Verfahrensweise sicherstellen, dass die Wahlzettel, die der KQZ per Post an die Wähler außerhalb des Landes sendet, nur von den registrierten Bürgern persönlich angenommen werden können.
“Der Postbeamte muss sicherstellen, dass er den Bürger, für den der Wahlzettel bestimmt ist, durch das Identifikationsdokument überprüft”, heißt es in der Verfahrensweise des KQZ.
Der Wahlzettel, der an die Wähler gesendet wird, enthält die Wahlzettel, den Geheimniszarf, den Informationsbrief mit Anweisungen, wie die Wahlzettel ausgefüllt und das Stimmen per Post durchgeführt werden kann, den Rücksendezarf und den Verschlussstreifen.
Bei den Lokalwahlen, bei denen die Wähler außerhalb des Kosovo per Post stimmen können, ist es die Pflicht des Wählers, den Wahlzettel in einer der von KQZ in verschiedenen Ländern geöffneten Postkisten zu senden.
Laut KQZ werden die Adressen der Postkisten vor Beginn der Postwahlsaison von KQZ veröffentlicht.
Bei dieser Sitzung hat der KQZ auch den Entzertifizierungsbeschluss für 9 Kandidaten aus verschiedenen politischen Parteien gefasst, darunter Prishina in deiner Hand (1), Partei der Demokratischen Partei des Kosovo (1), Bewegung für die Vereinigung der Albaner (1), Liberale Partei der Egitpianer (2) und Alternativen (4). Diese Kandidaten waren zuvor von KQZ für die Teilnahme an den Lokalwahlen zertifiziert worden, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden.