Der zentrale Wahlkommission in Kosovo hat ihre 37. Sitzung in diesem Jahr abgehalten, bei der sie Entscheidungen über die Begrenzung der Wahlkampfausgaben für politische Einheiten getroffen hat, die für die lokalen Wahlen zum Bürgermeister und für die Gemeinderäte zertifiziert werden sollen, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden.
Laut der Entscheidung der zentralen Wahlkommission hat eine politische Einheit in der Gemeinde, in der sie an den Wahlen teilnimmt, das Recht, bis zu 2 Euro pro registriertem Wähler in dieser Gemeinde auszugeben, wie albinfo.ch berichtet.
Politische Einheiten dürfen die begrenzte Ausgabenobergrenze in den Gemeinden nicht überschreiten, in denen sie zertifiziert wurden, um an den Wahlen teilzunehmen. Darüber hinaus gelten die maximalen Ausgabenobergrenzen für den Wahlkampf für jeden Artikel und Service, der in den zuständigen Gemeinden für Wahlkampfzwecke ausgegeben wird, unabhängig von der Zeit der Beschaffung oder der Lieferung von Dienstleistungen.
Diese Berechnung wurde auf der Grundlage der Wahlregelung Nr. 07/2024 für den Wahlkampf, des Wahlkampfmonitors und der Daten der vorläufigen Liste der Wähler in jeder Gemeinde vorgenommen, laut derer die Gesamtzahl der Wähler in unserem Land 2.071.544 beträgt.
Darüber hinaus hat die zentrale Wahlkommission den Haushaltsplan für die Organisation der Lokalwahlen 2025 gebilligt. Der von der zentralen Wahlkommission gebilligte Haushaltsplan beträgt 16.126.364 Euro.