Ein kosovarisches Ehepaar, das in Aargau lebte, hatte in den Jahren 2013 und 2014 bei der Steuererklärung nicht alle wertvollen Briefe angegeben. Dadurch blieben 349.000 Schweizer Franken aus der Steuererklärung unberücksichtigt. Im Juli 2013 wurde die Frau wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Mann ist inzwischen verstorben.
Ein Strafbefehl wegen mehrfacher Betrugsanzeige gegen die Kosovarin ist nun rechtskräftig geworden, wie die Aargauer Zeitung schreibt. Das Ehepaar hatte sich 2016 aufgrund einer falschen Steuererklärung um eine Reduzierung der Steuern bemüht.
Daher hatte die SVA Aargau der Frau im Jahr 2016 monatlich 61,80 CHF gezahlt, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 741,60 CHF entspricht. Im folgenden Jahr geschah dasselbe: Aufgrund der falschen Steuererklärung von 2014 erhielt die 74-jährige Kosovarin im Jahr 2017 monatlich 70,65 CHF (insgesamt 874,80 CHF) als Steuerrabatt.
Die Staatsanwaltschaft hat der Frau eine Geldstrafe von 60 Tageszinsen à 30 CHF sowie eine Geldstrafe von 400 CHF auferlegt. Darüber hinaus wird eine Nachforderung von 900 CHF erhoben.