Während die kosovarischen Bürger, die im Ausland leben, bei allgemeinen Wahlen die Möglichkeit hatten, auch in den diplomatischen Vertretungen zu wählen, wird diese Möglichkeit bei den lokalen Wahlen am 12. Oktober nicht mehr existieren.
Laut dem Zentralen Wahlkommission (KQZ) können alle, die im Ausland leben, bereits jetzt nur noch per Post wählen, um den Bürgermeister der Gemeinde zu wählen.
Der Sprecher des KQZ, Valmir Elezi, erklärte in einer Erklärung an die KosovaPress, dass alle, die im Ausland leben, nicht nur für den Kosovo-Parlament, sondern auch für die lokalen Wahlen, einschließlich der Wahl der Bürgermeister und der Gemeindeparlamente, wählen können. Allerdings müssen sie sich gemäß Elezi erfolgreich für das Wahlrecht im Ausland anmelden und registrieren.
“Alle kosovarischen Bürger, die im Ausland leben, haben das Recht, außer bei den Wahlen zum Kosovo-Parlament, auch bei den lokalen Wahlen für die Bürgermeister und die Gemeindeparlamente zu wählen, wenn sie sich erfolgreich für das Wahlrecht im Ausland anmelden und registrieren. Allerdings wird der Wahlvorgang im Ausland nur per Post durchgeführt, da das Wahlgesetz bestimmt, dass der Wahlvorgang in den diplomatischen Vertretungen bei lokalen Wahlen nicht angewendet wird”, betonte Elezi.
Elezi fügte hinzu, dass gemäß der neuen Regelung der KQZ sicherstellen wird, dass allen kosovarischen Bürgern, die sich erfolgreich für das Wahlrecht im Ausland anmelden und registrieren, per Post das Wahlzettel und die notwendigen Wahlmaterialien zugesendet werden.
“Basierend auf der neuen Regelung wird der KQZ sicherstellen, dass allen kosovarischen Bürgern, die sich erfolgreich für das Wahlrecht im Ausland anmelden und registrieren, per Post das Wahlzettel und die notwendigen Wahlmaterialien zugesendet werden. Diese Maßnahme betrachten wir als notwendig, um den Integrität des Wahlprozesses zu gewährleisten. Die Wähler müssen jedoch das Wahlzettel per Post an die KQZ-Postkästen in verschiedenen Ländern und in Kosovo senden”, sagte Elezi.
Die kosovarische Diaspora spielt eine wichtige Rolle im Wahlprozess, indem sie sicherstellt, dass ihre Stimme auch im Ausland gehört wird. Mit den jüngsten Änderungen des Wahlgesetzes wird der Wahlvorgang für die lokalen Wahlen am 12. Oktober nur per Post durchgeführt, wodurch die Möglichkeit, in den diplomatischen Vertretungen zu wählen, eliminiert wird.
Die Präsidentin der Republik Kosovo, Vjosa Osmani, hat den 12. Oktober 2025 als Datum für die Durchführung der regulären lokalen Wahlen in Kosovo festgelegt.
Laut dem Präsidialamt wurde dieser Beschluss nach sorgfältiger Prüfung der Vorschläge der politischen Parteien und einer umfassenden Analyse, im Einklang mit den verfassungs- und gesetzlichen Fristen, getroffen.