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Jennifer Lopez wird für die Veröffentlichung ihrer Fotos von einer Hollywood-Party kritisiert, die Autoren bitten um Unterstützung

Jennifer Lopez wird für die Veröffentlichung ihrer Fotos von einer Hollywood-Party kritisiert, die Autoren bitten um Unterstützung

Jennifer Lopez sieht sich einer Klage wegen einer Foto-Veröffentlichung gegenüber, das auf ihren Social-Media-Kanälen von einer Hollywood-Party stammt. Die Fotografen und die Paparazzi-Agentur behaupten, sie hätten nicht die Erlaubnis dafür erteilt.

Lopez hatte das Foto von ihrer Ankunft auf der Amazon MGM Studios und Vanity Fair-Party in Los Angeles vor der Golden Globe Awards-Show im Januar veröffentlicht. Die Fotografen Edwin Blanco und die Agentur Blackgrid, für die er arbeitet, haben eine Klage eingereicht, weil sie behaupten, die Rechte an zwei der Fotos zu besitzen.

Die Agentur behauptet, das Foto sei für kommerzielle Zwecke verwendet und von Lopez selbst geteilt worden, um das Interesse der Social-Media-Nutzer zu wecken und um die Bekanntheit ihrer Marke zu steigern. Blackgrid und Blanco fordern eine Entschädigung in Höhe von 150.000 US-Dollar für das Foto.

@bbcnews J-Lo hat bereits früher wegen ähnlicher Angelegenheiten rechtliche Schritte einleiten müssen – im Jahr 2019 und erneut im Jahr 2020 – da sie Fotos, die von anderen Personen von ihr gemacht wurden, geteilt hatte. #JLo #JenniferLopez #LosAngeles #Amazon #VanityFair #GoldenGlobes #Paparazzi #EntertainmentNews #US #BBCNews ♬ original sound – BBC News

Auf dem Foto ist Lopez in einem weißen Kleid und einer weißen Jacke mit künstlichem Pelz vor dem Chateau Marmont Hotel zu sehen. Sie veröffentlichte das Foto auf Instagram und Twitter mit der Bildunterschrift ‘GG Weekend Glamour’.

“Die unbefugte Nutzung von Fotografien von Frau Lopez für kommerzielle Zwecke und Eigenpromotion ist klar untersagt. Frau Lopez nutzt die Fotos, um den Stil ihres Outfits und ihrer Accessoires zu präsentieren und die Aufmerksamkeit auf ihre Mode-Kooperationen und Marken-Partnerschaften zu lenken”, heißt es in der Klage.