Ein wichtiger September markiert einen historischen Moment für die albanischen Emigranten, da die Umsetzung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Renten mit Italien begonnen hat.
Alle Albaner, die in Italien gearbeitet haben, können ihre Versicherungsjahre in beiden Ländern kombinieren und auf der Grundlage der Gesamtheit der beigetragenen Jahre eine Rente erhalten. Die gleichen Rechte haben auch italienische Staatsbürger, die in Albanien gearbeitet oder arbeiten. Alle Bürger können ihre Versicherungszeiträume in beiden Ländern kombinieren, um sicherzustellen, dass sie keinen Beitrag verlieren, unabhängig von der Zeit und dem Ort, an dem sie geleistet wurden. Wenn ein Albaner in Italien eine Rente beantragt, werden die italienischen Institutionen Informationen mit den albanischen Institutionen austauschen, um die Versicherungszeiträume des Einzelnen zu kombinieren.
Die Empfänger können ihre Rente in dem Land erhalten, in dem sie leben. Laut dem italienischen Senat wird die Kosten für die albanischen Renten im Jahr 2025 auf 51,6 Millionen Euro geschätzt und bis 2032 auf etwa 270 Millionen Euro. Durch dieses Abkommen werden Renten für das Alter, Sozialversicherungen für Krankenbezüge oder Sozialversicherungen für Arbeitslosigkeit abgedeckt. Etwa 4.000 italienische Staatsbürger, die in Albanien leben und arbeiten, haben die gleichen Vorteile.
Um in Italien eine Rente zu erhalten, sind mindestens 20 Jahre Arbeit erforderlich, während in Albanien mindestens 15 Jahre erforderlich sind. Durch dieses Abkommen haben jedoch alle, die den minimalen Anforderungen an die Arbeitjahre nicht erfüllen, die Möglichkeit, die Jahre in beiden Ländern zu kombinieren und trotzdem eine Rente zu erhalten.
Die Kombination der Arbeitjahre
Die Versicherungszeiträume in Albanien und Italien werden kombiniert, um die Möglichkeit zu schaffen, die Rechte aus den Sozialversicherungen zu erhalten, vorausgesetzt, dass die Zeiträume nicht überschneiden. Für bestimmte Berufe werden jedoch nur die Zeiträume berücksichtigt, die in demselben Beruf oder einem ähnlichen Beruf in beiden Ländern geleistet wurden. (Beispiel: Wenn ein Person in Albanien als Bergmann gearbeitet hat und in Italien ebenfalls als Bergmann gearbeitet hat, werden die Zeiträume in beiden Ländern für die Bergmannrente kombiniert.)
Die Rente wird nach dem Gesetz eines der beiden Länder berechnet. Ein Person, der die Anforderungen für die Rente in einem Land erfüllt, ohne dass die Kombination der Versicherungszeiträume aus dem anderen Land erforderlich ist, wird nur auf der Grundlage der Zeiträume in dem Land berechnet (z.B. wenn er 15 Jahre in Albanien gearbeitet hat, werden die Zeiträume in Italien nicht berücksichtigt). Die Rente wird nach dem Gesetz beider Länder berechnet, wenn die Zeiträume kombiniert werden. Wenn die Zeiträume nicht ausreichen, um in einem Land eine Rente zu erhalten, ermöglicht die Kombination der Zeiträume in beiden Ländern die Erhaltung einer Rente im Verhältnis.
Die Rente wird nicht berechnet, wenn die Versicherungszeit in einem Land weniger als ein Jahr (52 Wochen) beträgt, aber diese Zeit kann mit den Zeiträumen in dem anderen Land kombiniert werden, wenn der Person die Rechte für die Rente in diesem Land haben.
In Fällen, in denen die Rente, die erhalten wird, niedriger ist als der garantierte Mindestbetrag, kann das betreffende Land eine Zulage nur dann gewähren, wenn der Empfänger in diesem Land wohnt. Wenn eine Person die Rechte für die Rente nach dem albanischen oder italienischen Gesetz hat, werden auch die Zeiträume in einem anderen Land berücksichtigt, wenn Albanien und Italien ein Abkommen über die Sozialversicherungen mit diesem Land haben.
Die Zahlungen in bar (wie Renten) aus den Versicherungszeiträumen in Albanien oder Italien können auch außerhalb des Landes geleistet werden. Die Bedingungen für die Zahlung sind die gleichen wie für die Bürger, die in dem Land wohnen, in dem die Zahlung geleistet wird.
Antrag auf Rente
Renten werden nach dem Gesetz beider Länder nur auf Antrag gewährt. Deshalb ist die Einreichung des Antrags von entscheidender Bedeutung für den Beginn der Verfahren und die Recht auf Zahlung. Durch das Abkommen zwischen den beiden Ländern gilt ein Antrag auf Rente in Albanien auch als Antrag auf Rente in Italien, und umgekehrt gilt ein Antrag auf Rente in Italien auch als Antrag auf Rente in Albanien, wenn die Rechte für die Rente in beiden Ländern gleichzeitig entstehen.
Da die Altersgrenze und die Anforderungen für die Rente in beiden Ländern unterschiedlich sein können, müssen die Bürger sich vorher informieren, ob sie die Kriterien für eine Rente nach den Gesetzen in Albanien oder Italien erfüllen. In der beigefügten Tabelle sind die Kriterien für die Rente nach dem italienischen und albanischen Gesetz dargestellt, illustriert durch ein konkreter Fall der Rente.
Die Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Selbstständigen müssen einen Antrag auf Zahlung mit einem Formular einreichen. Der Antrag oder die Anfrage wird durch den Postdienst eingereicht an die Adresse: Institut für Sozialversicherungen – Rruga e Durrësit, Nr. 83, Tirana.
Bis 2032 werden die Kosten für die albanischen Renten etwa 270 Millionen Euro betragen.
Obwohl dieses Abkommen früher hätte realisiert werden müssen, kommt es als wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer. Ab jetzt werden keine Arbeitstage mehr verloren gehen, wie es früher der Fall war, wenn die Beiträge ohne ein Abkommen zwischen den beiden Ländern verloren gingen. “Dies ist ein wichtiger Moment für beide Länder, da es die Sicherung der Arbeitnehmer garantiert. Dies ist ein administratives Abkommen, das eine Sicherheit schafft, die früher fehlte. Die italienische Gemeinschaft hat sich immer für den sozialen und wirtschaftlichen Sektor in unserem Land eingesetzt.
Das Abkommen ist sehr positiv, da es eine vollständige Abdeckung der Beiträge vorsieht. Schließlich haben auch diejenigen, die in Albanien und Italien gearbeitet haben, das Recht, eine Rente zu erhalten, ein grundlegendes Recht, das wir alle haben.” Laut den Daten des italienischen Senats werden die Kosten für die albanischen Renten im Jahr 2025 auf 51,6 Millionen Euro geschätzt und bis 2032 auf etwa 270 Millionen Euro.
“Viele Albaner befanden sich in schwierigen Situationen. Sie erhielten einen Teil des Geldes oder erhielten Leistungen für den Rückkehr, die sie dazu zwangen, in ihr Heimatland zurückzukehren. Dies bestrafte die Bürger, die Jahre in Italien verbracht hatten. Ab jetzt, seit dem 1. Januar 1997, werden die Albaner auf der Grundlage des Prinzips der Gleichheit behandelt, ohne Diskriminierung – genauso wie jeder andere Staatsbürger, sowohl in Bezug auf Rechte als auch in Bezug auf Pflichten.” Um in Italien eine Rente zu erhalten, werden mindestens 20 Jahre Arbeit erforderlich sein, während in Albanien mindestens 15 Jahre erforderlich sind. Durch dieses Abkommen haben jedoch alle, die den minimalen Anforderungen an die Arbeitjahre nicht erfüllen, die Möglichkeit, die Jahre in beiden Ländern zu kombinieren und trotzdem eine Rente zu erhalten.
Die Abbildung zeigt die Tabelle mit den Kriterien für die Rente nach dem italienischen und albanischen Gesetz.
Quelle: Gazeta Panorama