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Italienische Gerichte erlauben nun beiden Müttern, sich als Mutter zu registrieren.

Die italienische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Kinder, die durch künstliche Befruchtung in einem anderen Land gezeugt wurden, als Kinder beider Eltern anerkannt und im Zivilregister eingetragen werden können, ohne dass eine der Eltern aus biologischen Gründen ausgeschlossen wird.

Bei seiner Entscheidung, die am vergangenen Wochenende verkündet wurde, hob der Verfassungsgerichtshof den Artikel 8 des Gesetzes 40/2004 auf, der eine Frau, die zwar nicht Mutter eines Kindes ist, aber eine künstliche Befruchtung in einem anderen Land genehmigt hat und sich um die elterliche Verantwortung kümmert, nicht als Mutter anerkennt.

Der Gerichtshof erklärte, dass der Verbot, den Status eines Kindes auch für die sogenannte “beabsichtigte Mutter” anzuerkennen, die Bestimmungen der Verfassung verletzt, insbesondere Artikel 2, 3 und 30. Insbesondere verletzt dieser Einschränkung das persönliche Identität des Kindes, verwehrt ihm eine dauerhafte rechtliche Anerkennung seit der Geburt und widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit ohne einen gültigen verfassungsrechtlichen Grund.

Im Laufe der letzten Jahre haben einige Gemeindebeamte in Italien begonnen, nur den Namen der biologischen Mutter in den Geburtsurkunden einzutragen und nicht den des Partners. Der Verfassungsgerichtshof betont, dass die elterliche Verantwortung aus dem gemeinsamen Engagement des Paares resultiert, das beschlossen hat, künstliche Befruchtung zu nutzen, eine Verpflichtung, der sich keiner der Eltern entziehen kann.

Schließlich wird betont, dass die fehlende Anerkennung seit der Geburt die Rechte des Kindes gefährdet, eine ausgewogene und dauerhafte Beziehung zu beiden Eltern zu pflegen, um sich um seine Pflege, Erziehung und moralische Unterstützung zu kümmern, sowie um eine tiefe Verbindung zu seinen Familien zu erhalten.

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