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Italien: Wer den Telefonverkehr seines Partners überwacht, riskiert bis zu 10 Jahre Haft!

In Italien kann eine Auseinandersetzung mit dem Handy des Partners zu schweren Konsequenzen führen. Unabhängig von den Gründen – Argwohn wegen Verrat, Meinungsverschiedenheiten im Paar oder Scheidungsverfahren – ist der Gesetzestext klar: Der unautorisierte Zugriff auf die Geräte oder Konten des Partners gilt als Straftat und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Dieser Schlusspunkt setzt die italienische Kassationsgerichtshof, der bestätigt hat, dass solche Handlungen als “unautorisierter Zugriff in ein Informationsystem” gelten.

Ein konkreter Fall hatte es mit einem Mann zu tun, der während des Scheidungsprozesses gegen seine Ehefrau ohne Genehmigung Nachrichten von ihrem Handy abrufen hatte. Zunächst wurde er von der Appellationsgericht in Messina verurteilt und legte Revision ein, die jedoch auch vor dem Kassationsgericht scheiterte. Der Entscheid ist nun endgültig.

Daher ist ein Wort der Warnung an die Betroffenen: Auch wenn Sie sich betrogen oder getäuscht fühlen, gibt es in Italien keinen Rechtfertigungsgrund für den unautorisierten Zugriff auf das Handy eines anderen. Dieser Akt gilt als schwerwiegende Straftat mit schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen.

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