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In September beginnt die Registrierungsphase für Wähler mit besonderen Bedürfnissen, die über mobile Teams abstimmen können.

Während der Vorbereitungen für die Organisation der Kommunalwahlen für Bürgermeister und Kommunalparlamente, informiert das Zentrale Wahlkomitee (KQZ) über die bevorstehende Registrierung von Wählern mit besonderen Bedürfnissen. Diese Registrierung soll im September dieses Jahres beginnen.

Um den Wählern mit besonderen Bedürfnissen die Möglichkeit zu geben, abzustimmen, werden mobile Teams in jeder Gemeinde der Republik Kosovo eingesetzt. Am Wahltag, dem 12. Oktober 2025, werden diese Teams die Wähler mit besonderen Bedürfnissen unterstützen.

Die Registrierung und Evidenzierung der Wähler mit besonderen Bedürfnissen erfolgt in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen und über eine elektronische Plattform, die zum Zeitpunkt des Beginns dieses Prozesses verfügbar sein wird.

Wähler mit besonderen Bedürfnissen umfassen drei Hauptkategorien, deren Registrierung innerhalb dieser Fristen erfolgen wird:

I. Die Registrierung der Wähler mit besonderen Bedürfnissen beginnt am 7. September und endet am 7. Oktober 2025.

Wähler mit besonderen Bedürfnissen sind Wähler mit juristischer Handlungsfähigkeit, die aufgrund von körperlichen, gesundheitlichen oder anderen Einschränkungen nicht persönlich in das Wahllokal gehen können.

Die Registrierung dieser Wähler kann über die elektronische Plattform oder persönlich bei der Kommunalen Wahlkommission in der Gemeinde, in der der Wähler wohnt, erfolgen.

II. Die Registrierung und Evidenzierung der Wähler mit eingeschränkter Mobilität in Institutionen beginnt am 15. September und endet am 2. Oktober 2025.

Wähler in Institutionen sind Wähler mit juristischer Handlungsfähigkeit, die aufgrund von eingeschränkter Mobilität in einer Institution leben: Hospitalisierte, ältere Menschen in bestimmten Altersheimen, Menschen in psychiatrischen Einrichtungen, Gefangene in Gefängnissen und Personen in Haftanstalten.

Das KQZ arbeitet in Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen an der Evidenzierung dieser Wähler.

Wähler mit eingeschränkter Mobilität in Institutionen und die von ihnen registrierten Wähler gelten als registrierte Wähler. Wähler, die in Krankenhäusern, Altersheimen und Schutzstationen für Opfer von Gewalt untergebracht sind, können auch individuell über die elektronische Plattform registriert werden.

III. Die Registrierung der Wähler in besonderen Umständen beginnt am 7. September und endet am 7. Oktober 2025.

Wähler in besonderen Umständen sind Wähler, die aufgrund von Sicherheitsgründen oder weil sie in Hausarrest sind, nicht persönlich in das Wahllokal gehen können.

Die Registrierung dieser Wähler erfolgt über die elektronische Plattform des KQZ und durch die Unterstützung der Kommunalen Wahlkommission in der Gemeinde, in der der Wähler wohnt. Das KQZ arbeitet in Zusammenarbeit mit den zuständigen Institutionen an der Evidenzierung der Bürger mit Abstimmungsrecht, die in Haft sind.

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