Der Zentralwahlausschuss hat bekannt gegeben, dass am 26. Juni die Frist für politische Einheiten beginnen wird, die eine Zertifizierung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen für Bürgermeister und Kommunalparlamente beantragen möchten, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden.
Der Sprecher des Zentralwahlausschusses, Valmir Elezi, hat mitgeteilt, dass der Ausschuss eine Frist von 49 Tagen für politische Einheiten geplant hat.
Es ist jedoch bekannt, dass es in der Verantwortung der politischen Einheiten liegt, zu entscheiden, in welchen Gemeinden sie antreten werden.
“Vom 26. Juni bis 13. August 2025 können politische Parteien, Koalitionen, Bürgerinitiativen und unabhängige Kandidaten bei dem Zentralwahlausschuss bzw. der Zentralen Registrations-, Zertifizierungs- und Finanzkontrollbehörde für politische Einheiten ihre Anträge auf Zertifizierung für die Teilnahme an den Kommunalwahlen für Bürgermeister und Kommunalparlamente einreichen, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden. Im Gegensatz zu Koalitionen, Bürgerinitiativen und unabhängigen Kandidaten ist gemäß dem Wahlgesetz eine registrierte politische Partei automatisch zertifiziert. Während dieser Zeit müssen politische Einheiten auch ihre Listen mit den Namen der Kandidaten für Bürgermeister oder Kommunalparlamente einreichen. Es liegt vollständig in der Verantwortung der politischen Einheiten, zu entscheiden, in welchen Gemeinden sie antreten werden und die Liste mit den Namen der Kandidaten für die entsprechenden Gemeinden einzureichen”, erklärte Elezi in einem Interview mit RTK, das von albinfo.ch übermittelt wurde.