Die Themelore Staatsanwaltschaft in Gjilan hat die Anfrage der Themeloren Staatsanwaltschaft in Gjilan genehmigt und den dreien Beschuldigten B. K., B. P. und N. P. eine Haftstrafe von einem Monat auferlegt.
Laut dem Bericht ist die Voraussetzung für die Auferlegung der Haftstrafe erfüllt, da die Taten der Beschuldigten unter Berücksichtigung der Schwere der Verbrechen, der Art und den Umständen, in denen sie begangen wurden, sowie der Tatsache, dass die Beschuldigten bestrebt waren, die Opfer zu täuschen, indem sie behaupteten, sie hätten direkten Einfluss auf die Entscheidung des Staatsanwalts, die Beschuldigten in flagranti festgenommen wurden.
“Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Beschuldigten in der Vergangenheit in der engen Gemeinschaft des Prizren-Gebiets eine lange Zeit eine positive Haltung eingenommen haben, soziale Beziehungen unterhalten haben und sogar Freundschaften mit Beamten gepflegt haben”, heißt es im Bericht. “Diese Tatsache würde die Fortsetzung des Strafverfahrens behindern, indem sie direkt auf die Dokumentation und die Zeugen einwirken, die sie persönlich kennen. Es ist auch zu beachten, dass der Beschuldigte B. K. aufgrund der Daten der Polizeidatenbank ein kriminelles Verhalten in der Vergangenheit aufweist, 16 Verbrechen aufweist, von denen 13 Verbrechen – Betrug – sind, während die beiden anderen Beschuldigten in der Justizsysteme tätig waren (Anwalt und Richter in Prizren).”
Laut dem Gericht werden die drei Beschuldigten des “Übungs der Einflussnahme” beschuldigt, ein Verbrechen, das durch den Strafgesetzbuch der Republik Kosovo (KPRK) sanktioniert ist. Der Richter hat festgestellt, dass es rechtliche Gründe gibt, die Haftstrafe gegen die Beschuldigten zu auferlegen, da alle oben genannten Faktoren berücksichtigt wurden. Andere Maßnahmen wären nicht ausreichend, um das Strafverfahren erfolgreich zu führen.
Die Parteien haben das Recht, gegen diesen Beschluss bei der Appellationskammer des Kosovo zu klagen.