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In Gjakovë wird ein Mann gesucht, gegen den wegen des Verdachts der Besitznahme und des Verbreitens von Drogen ermittelt wird.

Prokuratur in Gjakova hat in ihrem Abteilung für schwere Verbrechen bekannt gegeben, dass gegen den Beschuldigten mit den Initialen S.K. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und eine Anfrage an das Bezirksgericht in Gjakova gestellt wurde, um die Verwahrung in Haft für 30 Tage zu bestimmen.

Laut dem Bekanntmachungsschreiben wird angegeben, dass die Prokuratur auf der Grundlage ihrer Anfrage unter anderem feststellt, dass der Beschuldigte mit den Initialen S.K. am 14. Juli 2025 um 20:40 Uhr in Gjakova, in der Nähe von Anton Qeta, ohne Genehmigung, Substanzen oder Präparate, die als Drogen eingestuft sind, verteilt hat.

“Die psychotropen Substanzen oder Analoga, die Ermittler der DHTN festgestellt haben, zeigen den Beschuldigten, der sich in der Nähe eines Käufers E.V. befindet, und in einem kritischen Moment gibt er diesem einen Beutel mit Drogen gegen 5 Euro, wobei sich später in der Wohnung des Beschuldigten vier (4) Beutel mit Drogen, ein (1) Mobiltelefon “Redmi”, ein (1) Mobiltelefon “Samsung Galaxy S 9″, ein (1) Geldschein in Höhe von 5 Euro, befinden. Die Ermittler haben in einer Notfallaktion eine Durchsuchung und Beschlagnahmung in der Wohnung des Beschuldigten durchgeführt, wobei 19 Beutel mit Drogen in Form von verdächtigen Marihuanaballen gefunden wurden, die zusammen mit den vier (4) Beuteln, die bereits erwähnt wurden, eine Gesamtmasse von 21 Gramm erreichen, acht (8) Beutel mit Drogen in weißer Farbe, die als Kokain identifiziert wurden, in einer Menge von 4,05 Gramm, sowie ein (1) Patronenhalfter des Kalibers 9×19, der von den Polizeiermittlern beschlagnahmt wurde”, heißt es im Bekanntmachungsschreiben.

Gleichzeitig wird angegeben, dass durch diese Handlungen der Verdacht aufgerichtet wird, dass der Beschuldigte das Verbrechen begangen hat, Drogen, psychotrope Substanzen und Analoga ohne Genehmigung zu kaufen, zu besitzen, zu verteilen und zu verkaufen, wie im Artikel 267 Absatz 2 des Kriminalgesetzbuches der Republik Kosovo festgelegt ist.

“Der Beschuldigte befindet sich seit dem 14. Juli 2025 unter einem 48-stündigen Haftbefehl für das schwerwiegende Verbrechen. Die Prokuratur in Gjakova bleibt weiterhin in der Verpflichtung, gegen das Kriminalität vorzugehen, die Rechtsordnung zu stärken und alle, die gegen das Gesetz verstoßen, vor Gericht zu bringen”, heißt es im Bekanntmachungsschreiben.

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