Ein Schulhaus in Eschenbach, im Kanton St. Gallen, lehnte eine Lehrerin ab, weil sie einen Hijab trug – eine Kopfbedeckung, die für Muslime typisch ist, wie albinfi.ch berichtet.
Die Bewerbung der Lehrerin führte zu heftigen Protesten der Eltern, die glaubten, dass der neutrale Bildung ihrer Kinder gefährdet war.
Schließlich gab die Schule dem Druck der Eltern nach und entschied sich gegen die Einstellung der Frau.
Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Verordnung gegen den Tragen von Schleier in Schulen, aber ähnliche Fälle sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten.
Ein Beispiel dafür ist der Fall einer Grundschullehrerin in Genf im Jahr 1997, die von ihrem Dienst suspendiert wurde, weil sie während der Unterrichtsstunde ihren Schleier nicht abgenommen hatte. Die Frau legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, aber die Bundesgerichtshöchste lehnte sie ab.
Später entschied das Europäische Gericht für Menschenrechte, dass das Recht der Schüler auf eine weltliche Bildung in einer öffentlichen Schule wichtiger sei als die Religionsfreiheit.