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In der Schweiz wird Verfolgung künftig strafrechtlich verfolgt.

Die Verfolgung wird in der Schweiz nun klar geahndet. Der Schweizer Parlament hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die obsessiven Beleidigungen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Der Senat hat einstimmig die Einigungsvorschläge angenommen. Die Nationalversammlung folgte am Mittwoch demselben Vorgehen, wie die Website albinfo.ch berichtet.

Die Abgeordneten forderten, dass die Urheber dieser Handlungen automatisch verfolgt werden, wenn sie in einer Ehebeziehung vorkommen, wo sie am häufigsten auftreten. Die Opfer von obsessiver Verfolgung müssen nun eine Anzeige erstatten, unabhängig vom Einzelfall, wie der Senat und die Bundesregierung beschlossen haben.

Der Parlamentarier Philippe Nantermod erklärte dem Komitee, dass der Argument, dass die vollständige Zusammenarbeit der Opfer zur Bestätigung der begangenen Handlung erforderlich ist, einstimmig angenommen wurde.

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