Die Akupunktur und die Homöopathie werden in der Schweiz weiterhin automatisch von der Grundversicherung abgedeckt. Der Senat hat in der Stille einen Vorschlag abgelehnt, die Kostenerstattung für bestimmte alternative Behandlungen einzuschränken, obwohl das Parlamentsratsgremium eine solche Maßnahme empfohlen hatte, wie albinfo.ch berichtet.
Der Antrag, der von dem liberal-demokratischen Abgeordneten Philippe Nantermod eingebracht worden war, wollte fünf Behandlungen – Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin und traditionelle chinesische Medizin – von der Grundversicherung ausschließen und sie als Zusatzleistungen mit Selbstbeteiligung anbieten, wie es bei der Unfallversicherung der Fall ist.
Ein solcher Wechsel würde jedoch, so der SVP-Abgeordnete Hannes Germann, mit dem Willen des Volkes in Konflikt geraten, das 2009 für die Kostenerstattung dieser Behandlungen durch die Grundversicherung gestimmt hatte. Die Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider unterstützte ebenfalls die Haltung des Senats und betonte, dass die durch die Ausnahme dieser Behandlungen eintretenden Kosteneinsparungen unbedeutend wären.