Der Zentralwahlausschuss in Kosovo informiert, dass die Registrierungsphase für kosovarische Staatsbürger, die außerhalb des Landes leben und per Post wählen möchten, in vollem Gange ist.
Bis zum 29. August 2025 können alle kosovarischen Staatsbürger, die außerhalb des Landes leben, sich als auswärtige Wähler registrieren lassen. Die Registrierung muss individuell erfolgen und kann entweder über die elektronische Plattform des Zentralwahlausschusses (https://diaspora.kqz-ks.org) oder per Post durch Einreichen des Antrags in die Postkasse des Zentralwahlausschusses in Kosovo erfolgen.
Laut den Daten der elektronischen Plattform (https://diaspora.kqz-ks.org) wurden von der 23. Juli bis zum 22. August 2025 bereits 16.902 Anträge auf Registrierung für die Wahl per Post gestellt, von denen 13.360 genehmigt und 3.542 abgelehnt wurden.
Die meisten abgelehnten Anträge wurden aufgrund der fehlenden Vorlage eines Dokuments, das die Adresse des Antragstellers außerhalb von Kosovo belegt (z.B. ein Identitätsdokument mit Adresse, eine Adressebestätigung von lokalen Behörden, eine Mietvertragsurkunde, eine Rechnung für Dienstleistungen, ein Ausweis von einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft, ein Dokument, das die Adresse eines Person belegt, bei dem der Antragsteller vorübergehend wohnt, oder eine andere Beweisurkunde für besondere Fälle).
Gemäß der Verfahrensordnung werden Anträge, die nicht vollständig sind und die erforderlichen Unterlagen fehlen, abgelehnt. Der Zentralwahlausschuss informiert die abgelehnten Antragsteller regelmäßig und persönlich über die Gründe der Ablehnung und gibt ihnen die Möglichkeit, erneut anzumelden, indem sie die erforderlichen Unterlagen beifügen, um ihre Anfrage zu erfüllen. Dies ist während der Registrierungsphase möglich.
Nur die kosovarischen Staatsbürger, die sich während dieser Phase registrieren lassen, können per Post wählen, beginnend am 17. September und endend am 11. Oktober 2025.