Der Kompensationsbetrag für unrechtswidrig inhaftierte Bürger in Albanien ist zu niedrig?
Dies ist ein Streit, der bereits vor dem Verfassungsgericht anhängig ist. Der Verwaltungsrichter Bevis Shehaj hat eine Beschwerde eingereicht, in der er die Aufhebung des aktuellen Gesetzes für die Entschädigung unrechtswidrig inhaftierter Bürger als verfassungswidrig beantragt.
Laut dem geltenden Gesetz beträgt der Entschädigungsbetrag für einen Tag unrechtswidrigen Vorverurteilung 3.000 Leke, während für einen Tag Haft oder Hausarrest jeweils 2.000 bzw. 1.000 Leke berechnet werden.
Shehaj hält diese Regelung jedoch für unfaire, diskriminierende und unverhältnismäßige Maßnahmen im Vergleich zum realen Schaden, der den Bürgern zugefügt wird, die unrechtswidrig hinter Gittern sitzen.
In seiner Beschwerde an das Verfassungsgericht referiert Shehaj auch den konkreten Fall von Erjon Demaj, der drei Jahre länger in Vorverurteilung saß als der 8-monatige Haftstraf, der ihm später von dem Gericht verhängt wurde. Diese Situation wird als klarer Beleg für die Auswirkungen dieses minimalen Entschädigungsbetrags angesehen.
Shehaj betont, dass 3.000 Leke pro Tag nicht einmal die wirtschaftlichen, sondern noch weniger die psychologischen Schäden abdecken, die einem Individuum zugefügt werden, das unrechtswidrig von seiner Freiheit beraubt wird. In seiner Argumentation erinnert er sich an die minimale offizielle Bezahlung in Albanien, die 40.000 Leke pro Monat beträgt, und dass der Entschädigungsbetrag im Vergleich dazu unzureichend ist.
“Individuen mit höheren Einkommen, z.B. mit einem Monatseinkommen von 1.500 oder 2.000 Euro, riskieren es, nicht einmal die Hälfte des realen Schadens zu erhalten”, heißt es in Shehajs Beschwerde.
Der Richter Shehaj bittet das Verfassungsgericht, den albanischen Gesetzgeber zu kontrollieren, und verweist auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der die Recht auf eine effektive Entschädigung erkennt, wenn ein Mensch unrechtswidrig in Vorverurteilung oder Haft sitzt.
Diese Angelegenheit kommt nach wiederholten Bedenken der Anwaltschaft, die den Entschädigungsbetrag für unfairen und unverhältnismäßigen gefordert haben, nicht nur für die Unschuldigen, sondern auch für diejenigen, die länger in Haft sitzen als der Gerichtsbeschluss vorsieht.
Der Gerichtsprozess bleibt bis das Verfassungsgericht einen endgültigen Beschluss über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes und den realen Wert der Entschädigung für unrechtswidrig inhaftierte Bürger trifft, ausgesetzt.