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Heute fand im Fall “Banjska” eine weitere Sitzung statt, bei der zwei weitere kosovarische Polizisten ihre Verletzungen im Angriff schilderten.

Heute werden die Angeklagten im Fall “Banjska” erneut vor das Grundgericht in Pristina verhört.

In der Sitzung vom 9. April wurden drei der Angeklagten freigesprochen.

Zwei kosovarische Polizisten, Alban Rashiti, der bei dem Angriff am 24. September in Banjska schwer verletzt wurde, und der Polizeibeamte Çlirim Shaqiri, der damals verletzt wurde, haben bereits ausgesagt.

In der heutigen Sitzung sollen zwei weitere Verletzte, Mirsad Kryeziu und Sedat Dushi, ausgesagt haben.

Bisher sind Blagoje Spasojević, Vladimir Tolić und Dushan Maksimović inhaftiert und unter Hausarrest gestellt worden.

Die Spezialprokuratur der Republik Kosovo (PSRK) hat am 11. September 2024 Anklage gegen Milan Radoić und 44 weitere erhoben, weil sie am 24. September 2023 in Banjska einen terroristischen Angriff begangen haben. Die Angeklagten werden beschuldigt, durch die Verwendung von Gewalt mit schweren Waffen versucht haben, den nördlichen Teil des Territoriums der Republik Kosovo zu zerstören und ihn der Republik Serbien anzuschließen. Als Ergebnis der Verwendung von Gewalt ist der Polizeibeamte Afrim Bunjaku ums Leben gekommen und die Leben anderer Polizeibeamter und der Zivilbevölkerung waren in Gefahr.

Der Anführer dieses terroristischen Gruppen, Milan Radoić, wird beschuldigt, von 2017 bis zum 24. September 2023 illegale Einnahmen gesammelt und diese in unverzinsliche und verzinsliche Vermögenswerte umgewandelt zu haben. Ein Teil dieser Vermögenswerte wurde an Dritte übertragen, um den Ursprung der Vermögenswerte zu verschleiern oder zu verbergen.

Die 45 Angeklagten werden beschuldigt, die Straftaten “Terrorismus begehen”, “schwere Verstöße gegen die Verfassung und die Sicherheit der Republik Kosovo” und “Terrorismus erleichtern und finanzieren” begangen zu haben. Sie werden auch beschuldigt, “Geldwäsche” begangen zu haben.

Vor einigen Monaten hat das Grundgericht in Pristina bekannt gegeben, dass es internationale Haftbefehle gegen 42 der Angeklagten im Fall “Banjska” ausgestellt hat, die sich in der Flucht befinden.

Die Haftbefehle wurden ausgestellt, um sicherzustellen, dass diese Angeklagten an den Strafprozess teilnehmen, “und daher ist der Aufenthalt und die Auslieferung dieser Angeklagten erforderlich, um den Strafprozess gegen sie fortzusetzen”.

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