Der GJKKO hat einen Antrag auf Stellen eines Sicherungsbefehls gegen zwei Bankkonten und ein Apartment des ehemaligen Vize-Premiers Arben Ahmetaj gestellt, der von den albanischen Behörden gesucht wird.
Die Angelegenheit wurde an das Verfassungsgericht weitergeleitet, das den Antrag Ahmetajs teilweise angenommen hat, die Sicherungsbefehle gegen seine Immobilien und Bankkonten aufzuheben.
Trotzdem haben die Gerichte die Entscheidung des GJKKO bestätigt, die am 17. Juli 2023 getroffen wurde, um die Sicherung von:
– einem Apartment mit einer Größe von 167 Quadratmetern, registriert in der Eigentümerschaft von Ahmetaj,
– einer Summe von 8.620,68 Euro auf einem Bankkonto,
– einer Summe von 115.692,84 Euro auf einem Bankdepot,
zu stellen.
Gegen Arben Ahmetaj, der in der Schweiz Asylgesuche eingereicht hat, werden Korruptionsvorwürfe erhoben, sowie Vorwürfe der Geldwäsche und der Verheimlichung von Vermögen.
Die Anklage gegen Ahmetaj lautet:
Anklage A.A., Aktenzeichen 36, Datum 30.05.2025, Objekt: Festlegung des Wertes des Vermögens, Sicherungsbefehl.
Die Entscheidung wurde vom Verfassungsgericht erneut überprüft.
Der einzigartige Gerichtshof, bestehend aus dem Richter Dhimitër Lara, hat nach einer Überprüfung der Angelegenheit am 14. Juni 2025 folgendes Urteil gefällt:
Die Annahme des Urteils Nr. 296, Datum 17.07.2023 des Sondergerichts für Korruption und Organisiertes Verbrechen, in Bezug auf das Vermögen von:
– dem Apartment mit einer Größe von 167 Quadratmetern, registriert in der Eigentümerschaft von Ahmetaj,
– der Summe von 8.620,68 Euro auf einem Bankkonto,
– der Summe von 115.692,84 Euro auf einem Bankdepot,
wurde bestätigt.