Abkommen zur Harmonisierung von Zolltarifen
Ab dem 1. September dieses Jahres werden 50 Prozent der Zolltarife mit den Europäischen Zolltarifen harmonisiert, während die restlichen 50 Prozent ab dem 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten werden. Dies wird den Herstellern ermöglichen, ihre Produktion zu erhöhen, mehr Exporte zu tätigen und höhere Einnahmen für die Unternehmen zu erzielen.
Dies ist Teil der geplanten Änderungen im Zollgesetz, die in enger Abstimmung mit der Regierung, dem Handelsrat und der Auslandsinvestorenvereinigung durchgeführt werden. Die Regierung begründet diese Änderungen damit, dass die Zolltarife für die ersten Güter nicht mit den Europäischen Zolltarifen harmonisiert waren. Mit diesen Änderungen werden auch die Zolltarife für sogenannte Energiespeicher oder Akkumulatoren, die zur Energiespeicherung eingesetzt werden, von 15 Prozent auf 2,5 oder 2,7 Prozent reduziert. Dies wird den Installationsprozess dieser Geräte erheblich erleichtern.