Der Kabinett hat heute die Einrichtung einer Task-Force zur Migration beschlossen, die zwischen Albanien und Italien unterzeichnet wurde.
Die Task-Force wird von dem stellvertretenden Innenminister, zuständig für Migration, geleitet und umfasst die stellvertretenden Minister der zuständigen Ministerien sowie hohe Beamte der Polizei und der Streitkräfte.
Die Hauptaufgaben der Task-Force umfassen:
* Die Erstellung eines gemeinsamen Handlungsplans zur Umsetzung des Abkommens;
* Die Überwachung und Überwachung aller notwendigen Maßnahmen im Einklang mit dem Protokoll;
* Die institutionelle Koordination zur Bewältigung unvorhergesehener Situationen;
* Die Bearbeitung der Anforderungen der italienischen Seite und die Erteilung konkreter Entscheidungen zur Umsetzung.
Ein Teil der Task-Force ist ein technischer Sekretariat, das aus Vertretern der beteiligten Institutionen besteht. Dieses Sekretariat wird sich um die Organisation der Arbeit, die institutionelle Koordination sowie die Verwaltung der Dokumentation und der Informationen kümmern, die mit dem unterzeichneten Abkommen zusammenhängen.
Die Task-Force wird bis zum Abschluss der Umsetzung des Protokolls funktionsfähig bleiben und wird jeden Monat dem Innenministerium Bericht erstatten.
BESCHLUSS ÜBER DIE EINRICHTUNG DER TASK-FORCE ZUR UMWSETZUNG DES PROTOKOLLS, ZWISCHEN DEM KABINETT DER REPUBLIK ALBANIENS UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ITALIEN, ZUR STÄRKUNG DER ZUSAMMENARBEIT IN DER FELD DER MIGRATION UND DER UMWSETZUNG DES ABKOMMENS
In Übereinstimmung mit Artikel 100 der Verfassung und dem Gesetz Nr. 20/2024 “Über die Ratifizierung des Protokolls, zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien, zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Feld der Migration”, mit der Vorschlag des Innenministers, hat das Kabinett
V E N D O S I:
Die Einrichtung der Task-Force zur Umsetzung des Protokolls, zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien, zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Feld der Migration, sowie der Umsetzung des Abkommens.
Die Task-Force hat die Aufgabe, die Koordination, Überwachung und Überwachung der Umsetzung des Abkommens, im Einklang mit den Verantwortungsbereichen der beteiligten Institutionen, sicherzustellen.
Die Task-Force wird von dem stellvertretenden Innenminister, zuständig für Migration, geleitet und umfasst die folgenden Mitglieder:
* Den stellvertretenden Minister für Europa und Außenbeziehungen;
* Den stellvertretenden Minister für Verteidigung;
* Den stellvertretenden Minister für Finanzen;
* Den stellvertretenden Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit;
* Den stellvertretenden Minister für Infrastruktur und Energie;
* Den Generaldirektor der Generalstabs der Streitkräfte;
* Den Generaldirektor des Departements für Grenzen und Migration, im Generaldirektorat der Polizei;
* Den Generaldirektor des Departements für Ordnung und öffentliche Sicherheit, im Generaldirektorat der Polizei;
* Den Generaldirektor des Departements für Unterstützungsleistungen, im Generaldirektorat der Polizei.
Die Aufgaben der Task-Force umfassen:
a) Die Erstellung eines Handlungsplans, im Einklang mit den Verantwortungsbereichen der beteiligten Institutionen, als ein einziges, von allen Seiten akzeptiertes Dokument;
b) Die Evidenzierung der Strukturen, Verantwortlichkeiten und Pflichten, bei unvorhergesehenen Situationen, die während der Umsetzung des Protokolls und des Abkommens auftreten;
c) Die Gewährleistung der Unterstützung der beteiligten Strukturen mit den notwendigen Mitteln, zur Erfüllung ihrer Verantwortungsbereiche, im Einklang mit dem Protokoll, zwischen dem Kabinett der Republik Albanien und der Regierung der Republik Italien, zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Feld der Migration, sowie der Umsetzung des Abkommens;
ç) Die Bearbeitung der Anforderungen und Probleme, die von der italienischen Botschaft in Tirana, über das Ministerium für Europa und Außenbeziehungen, an das Ministerium für Innere Angelegenheiten gesendet werden, die mit der Umsetzung des Protokolls und des Abkommens zusammenhängen, sowie die Erteilung von Entscheidungen, die an die beteiligten Strukturen weitergeleitet werden, im Einklang mit ihren Verantwortungsbereichen.
Die Task-Force trifft sich auf Anfrage des Vorsitzenden und jedes Mitglieds, je nachdem, welche Angelegenheit diskutiert werden soll, im Einklang mit einem Kalender der Sitzungen oder so oft wie notwendig.
Die Task-Force ruft, wenn notwendig, externe Experten oder Vertreter von Organisationen, die die Verantwortungsbereiche der beteiligten Institutionen abdecken, zu den Sitzungen ein, um über Angelegenheiten zu diskutieren, die außerhalb ihres Profils liegen, und deren Meinung wird Teil der Entscheidungsfindung.
Die Mitglieder der Task-Force informieren den Vorsitzenden über alle Probleme und Entscheidungen, im Einklang mit ihren Verantwortungsbereichen.
Der Vorsitzende der Task-Force erstattet jeden Monat dem Innenminister Bericht über die Umsetzung dieses Beschlusses.
Die Task-Force wird von einem technischen Sekretariat unterstützt, das aus Vertretern des mittleren und höheren Führungsniveaus besteht, das aus:
a) Vertretern des Departements für Migrationspolitik, Asyl und Antiterrorismus, im Innenministerium;
b) Vertretern der Struktur für Ordnung und öffentliche Sicherheit, im Innenministerium;
c) Vertretern der Konsularabteilung, im Ministerium für Europa und Außenbeziehungen;
ç) Vertretern des Departements für Unterstützungsleistungen, im Generaldirektorat der Polizei.
Die Aufgaben des technischen Sekretariats umfassen:
a) Die Organisation der Sitzungen der Task-Force, im Einklang mit den gesetzlichen Verfahren für die Benachrichtigung über die Sitzungen der besonderen Kommissionen;
b) Die Vorbereitung des Berichts über die Angelegenheiten, die diskutiert werden, als Teil der Dokumentation, die diskutiert wird, und die Koordination mit den beteiligten Institutionen;
c) Die Verwaltung der Dokumente, die von der italienischen Seite eingereicht werden, und die Vorlage an die Task-Force für Überprüfung und Koordination der weiteren Maßnahmen, im Einklang mit ihren Anweisungen;
ç) Die Sammlung von Informationen und Daten, die von den Mitgliedern eingereicht werden;
d) Der Austausch von Informationen und Materialien zwischen den Mitgliedern;
dh) Die Erstellung von Materialien für den Vorsitzenden der Task-Force;
e) Die Aufbewahrung und Verwaltung des Protokolls der Sitzung.
Die Task-Force bleibt bis zum Abschluss der Umsetzung des Protokolls funktionsfähig.
Die Titel der Institutionen, die in Punkt 3 dieses Beschlusses genannt werden, werden beauftragt, innerhalb von 10 Tagen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses, die Namen ihrer Vertreter an das Innenministerium zu senden, sowie an das technische Sekretariat, das die Task-Force unterstützt, im Einklang mit den Buchstaben “c” und “ç” von Punkt 9.
Die Task-Force wird beauftragt, diesen Beschluss umzusetzen.
Dieser Beschluss tritt nach der Veröffentlichung in der “Amtlichen Zeitung” in Kraft.