Alle Staatsbürger, die in Albanien wohnhaft oder ansässig sind, müssen eine Erklärung, Änderung oder Korrektur ihres Wohnsitzes oder Aufenthalts online über den Portal “E-Albania” abgeben.
Gemäß dem kürzlich veröffentlichten Regierungsbeschluss, der bereits in Kraft getreten ist, muss der Staatsbürger, der in einer bestehenden Familie wohnen möchte, eine Anfrage stellen und diese anschließend von dem Familienoberhaupt bestätigen lassen, das ebenfalls über den Portal “E-Albania” zugreift, wobei die Wohnstandards, die durch die geltende Gesetzgebung festgelegt sind, respektiert werden müssen.
Alle erforderlichen Dokumente werden über den elektronischen Dienst auf dem Portal “E-Albania” hochgeladen, wobei Eigentumsurkunden, Mietverträge, Verträge über die Nutzung oder andere rechtlich gültige Dokumente, die den Wohnsitz oder Aufenthalt des Staatsbürgers in der angegebenen Adresse belegen, hochgeladen werden müssen.
Die hochgeladenen Dokumente werden in der Datenbank des Nationalen Registers der Zivilen Personen gespeichert.
Alle Familienmitglieder müssen die gleiche Wohnadresse haben, wie es die Gesetzgebung für den Adressensystem in der Republik Albanien vorsieht.
Für Staatsbürger, die eine Strafe in den Einrichtungen für die Vollstreckung von Strafentscheidungen verbüßen oder in den Einrichtungen für die vorläufige Unterbringung in Erwartung eines Gerichtsurteils über mehr als drei Monate verweilen, muss der zuständige Einrichtung innerhalb von 48 Stunden nach Ablauf des genannten Zeitraums bei der Zivilen Behörde eine Liste mit den Namen der betroffenen Personen einreichen, die die personenbezogenen Daten enthalten muss.
Die Zivilen Behörden in den Gemeinden/Verwaltungseinheiten müssen innerhalb von 24 Stunden die Staatsbürger benachrichtigen, wenn sie feststellen, dass es Mängel im entsprechenden Dokumentationsmaterial gibt, und sie auffordern, das Dokumentationsmaterial über den Portal “E-Albania” zu vervollständigen.
Die Vervollständigung der erforderlichen Dokumente durch die Staatsbürger muss innerhalb von drei Tagen nach der Benachrichtigung erfolgen, wie es der kürzlich veröffentlichte Regierungsbeschluss in der offiziellen Zeitung besagt.