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Ein Monat nach dem Urteil gegen den Anwalt und Richter in Prizren werden nun Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts geäußert.

Der Gegenstandswert in Gjilan hat drei Beschuldigte für eine Straftat von “Einflussnahme” zu je einem Monat Haft verurteilt.

Laut dem Gerichtsbeschluss werden B.K., B.P. und N.P. verdächtigt, die Straftat “Einflussnahme” begangen zu haben.

“Im konkreten Fall sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung einer Haftstrafe gegen die Beschuldigten erfüllt, da bei Berücksichtigung des Gewichts der Straftaten, der Art und den Umständen, in denen sie begangen wurden, die Beschuldigten eine erhebliche Bestrebung in der Begehung der Straftaten gezeigt haben. Sie haben nicht nur physische und telefonische Kontakte mit den Opfern aufgenommen, sondern auch versucht, sie zu täuschen, indem sie behaupteten, sie hätten direkten Einfluss auf die Entscheidung des Staatsanwalts, wobei sie die Opfer um Informationen baten, die zu ihrer Verhaftung in flagranti führten”, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Darüber hinaus haben die Beschuldigten, die sich über einen langen Zeitraum in einer engen Gemeinschaft wie der Stadt Prizren aufgehalten haben, enge soziale und persönliche Beziehungen zu Beamten aufgebaut, was die Fortsetzung des Strafverfahrens behindern würde. Sie hätten direkten Einfluss auf die Dokumentation und die Zeugen, die sie persönlich kennen, und hätten zudem eine kriminelle Vergangenheit, wobei 16 Straftaten, darunter 13 Fälle von Betrug, nachgewiesen wurden. Zwei der Beschuldigten hatten zudem Positionen in der Justizsystem (Anwalt und Richter in Prizren) inne.

Die drei Beschuldigten werden verdächtigt, die Straftat “Einflussnahme” begangen zu haben.

Der Richter, der das Strafverfahren leitete, hat festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung einer Haftstrafe gegen die Beschuldigten erfüllt sind, da sie eine erhebliche Bestrebung in der Begehung der Straftaten gezeigt haben. Alternativen Maßnahmen wären für die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht ausreichend gewesen.

Die Parteien haben das Recht, gegen diesen Beschluss bei der Appellationskammer des Kosovo zu klagen.

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