Prokuratura in Pristina hat eine Anklage gegen vier Personen erhoben, darunter drei türkische Staatsbürger und einen Staatsbürger der Republik Nordmazedonien, wegen des Verdachts, die Straftaten “Ungesetzliche Ausgabe von Schecks oder Fälschung von Schecks” und “Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten” begangen zu haben.
Laut der Prokuratur in Pristina handelt es sich um A.S., A.S. und S.O., türkische Staatsbürger, sowie S.E., einen Staatsbürger der Republik Nordmazedonien. Sie seien zwischen dem 11. November 2024 und dem 20. Februar 2025 in verschiedenen Zeitabschnitten gemeinsam und mit dem Ziel, ungesetzlich Vermögen zu erwerben, in Kenntnis der Verdachtsmomente Geschäfte in der ARBK registriert und Konten für diese Geschäfte und persönliche Konten in Banken der Republik Kosovo eröffnet haben.
“Sie haben durch POS-Terminals dieser Banken Hunderte internationale Bankkarten missbraucht, indem sie Bankkarten von dänischen und anderen Staatsbürgern klonierten und dann Transaktionen auf ihre persönlichen Konten durchführten. Sie haben dadurch ungesetzlich Vermögen in Höhe von 372.900,42 Euro erworben, was die Straftat ‘Ungesetzliche Ausgabe von Schecks oder Fälschung von Schecks und Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten’ darstellt, wie im Artikel 301 des Kosovo-Strafgesetzbuches festgelegt ist”, heißt es in der Pressemitteilung.
Ebenso haben sie in einem zeitlichen Intervall, das wie in Punkt I des Dispositivs beschrieben ist, wissend, dass das erhaltene Vermögen aus kriminellen Aktivitäten stammt, mit dem Ziel, es zu konvertieren, zu verstecken, den Ort, den Verdächtigen und den Transferort, nachdem die Gelder auf die Konten ihrer Geschäfte und persönlichen Konten überwiesen wurden, Geld von ATMs der Banken abgehoben und Transaktionen außerhalb von Kosovo durchgeführt, insbesondere in die Türkei, mit dem Ziel, sich den rechtlichen oder möglichen rechtlichen Konsequenzen zu entziehen.
“Die Gesamtsumme der Geldwäsche, wie aus der finanziellen Expertise hervorgeht, beträgt 372.900,42 Euro, was die Straftat ‘Geldwäsche’ darstellt, wie im Artikel 302 in Verbindung mit Artikel 31 des Kosovo-Strafgesetzbuches und Artikel 56, Absatz 1, Unterabsätze 1.1 und 1.6 des Gesetzes Nr. 05/L-096 zum Verbot der Geldwäsche und zum Kampf gegen den Terrorismusfinanzierung festgelegt ist. Die Verdächtigen befinden sich in der Höhe der Strafverfolgung, und der Staatsanwalt hat vorgeschlagen, dass die Strafverfolgung gegen die gleichen Personen fortgesetzt wird”, heißt es in der Pressemitteilung.