Die Bundesgericht hat in einem historischen Urteil in Gunst eines Mannes mit pädophilen Tendenzen entschieden.
Während einer Therapie in einer psychiatrischen Klinik im Kanton Schwyz hatte er seine Tendenzen geoffenbart und erklärt, dass er auch Pornografie mit Kindern ansah. Die Klinik hatte sich entschieden, ihn zu melden und sich an die Behörden gewendet, um von der ärztlichen Schweigepflicht befreit zu werden, wie albinfo.ch berichtet. Sie hatte Angst, dass er weiterhin Kinderpornografie konsumieren oder sogar ein Kind missbrauchen könnte. Der Gesundheitsdienst des Kantons Schwyz hatte die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht ohne das Befragt oder informiert zu haben, genehmigt, wie srf.ch schreibt. Der betreffende Mann hatte den Entscheid angefochten und wird nun von dem Bundesgericht unterstützt.
Das Bundesgericht Rechtfertigt den Entscheid in der Pädophilie-Affäre
Im Fall des psychiatrischen Patienten mit pädophilen Tendenzen im Kanton Schwyz hat das Bundesgericht in überaus klaren Worten die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht für ungültig erklärt.
Der Patient hätte gehört und informiert werden müssen. Nur wenn ein Leben in Gefahr ist, kann die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben werden. In diesem spezifischen Fall jedoch war kein bestimmtes Kind in Gefahr, wie das Urteil besagt. Die Behörden des Kantons Schwyz hatten den Patienten nicht informiert, nur damit er die Beweise für den Konsum von Kinderpornografie nicht vernichte, wie albinfo.ch weiter berichtet. Doch nach Auffassung des Bundesgerichts reicht das nicht aus.