Fünf Personen wurden von der Polizei in Fier festgenommen, wegen einer Reihe von Anklagen, die mit dem Betrieb und der Ausbeutung von Prostitution zusammenhängen.
Diese Festnahmen erfolgten im Rahmen einer Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht erster Instanz in Fier, in Zusammenarbeit mit den Strafpolizeidiensten der lokalen Polizeidirektion. Die Festgenommenen sind zwei ugandische Staatsbürger, ein “Tutor” und seine Helfer, die wegen der Straftaten “Handel mit Erwachsenen”, “Unterhaltung von Lokalen für Prostitution”, “Ausbeutung von Prostitution”, “Handlungen, die die Enthüllung der Wahrheit behindern”, “Herstellung, Besitz, Kauf oder Verkauf von Feuerwaffen” und “Verstoß gegen das Steuerkupon-Gesetz” angeklagt sind.
Nach einer proaktiven Ermittlung über mehrere Monate hat die Staatsanwaltschaft vor dem Gericht erster Instanz in Fier die illegale Aktivität des Menschenhandels dokumentiert, die von dem ugandischen Staatsbürger O.P. organisiert und von der ugandischen Staatsbürgerin K.H. administriert wurde.
Die jüngst festgenommenen Opfer des Menschenhandels waren ugandische Frauen, die im März 2024 in unser Land eingereist waren. Zunächst wurden sie als “Strip-Dancer” rekrutiert und später, als sie sich aufgrund wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen entschieden, sexuelle Dienste in der “Prive”-Zone des Lokals anzubieten.
O.P. versuchte, die Enthüllung der Wahrheit zu verhindern, indem er während der Ermittlungen den Lokalbetrieb für einige Zeit einstellte und die ugandische Staatsbürgerin O.G. als Falschfahrerin und Administratorin einsetzte.
Auch in diesem Fall hat O.P. ein vulnerables Opfer ausgenutzt, eine junge Frau mit familiären und sozialen Problemen. Seine Helferin K.H. verwaltete das Lokal, die angestellten Frauen, während O.P. die erzielten Einnahmen erhielt. Während der Kontrollen wurden 611.000 Lek, eine Summe in anderen Währungen und zwei Metallgriffstücke beschlagnahmt.
Das Gericht erster Instanz in Fier hat die Anträge der Staatsanwaltschaft genehmigt und die Maßnahmen “Festnahme in Haft” für O.P. und K.H., “Verpflichtung zur Vorladung vor der Strafpolizei” für O.G. und “Verpflichtung zur Vorladung vor der Strafpolizei” und “Ausreiseverbot” für die ugandischen Frauen festgelegt.