Die Polizei von Lezha hat den 35-jährigen Autofahrer, der am 29. Mai dieses Jahres einen 59-jährigen Mann getötet hatte, festgenommen.
Der Unfall ereignete sich am 29. Mai dieses Jahres.
Der 35-jährige Mann wurde von der Abteilung für besondere operative Kräfte der Polizei in Lezha festgenommen.
Ebenso wurde der 23-jährige Staatsbürger A. B. in flagranti verhaftet, nachdem er vor einem Richter der Polizei falsche Angaben gemacht hatte und behauptet hatte, er sei der Fahrer des Autos, das den Unfall verursacht hatte.
“Als Ergebnis der Sicherheitsmaßnahmen und der Zusammenarbeit zwischen den Strukturen der besonderen operativen Kräfte der Polizei und der Generaldirektion der Polizei des Staates sowie den Diensten der DVP Lezha wurde es möglich, den 35-jährigen Staatsbürger T. N. in Tirana zu lokalisieren und zu stoppen.”
Dieser Staatsbürger war auf der Flucht, nachdem er am 29. Mai 2025 auf der Straße “Mbikalimi i Patokut–Laç” einen Unfall verursacht hatte, bei dem der 59-jährige Staatsbürger F. H. aus Kurbin getötet wurde, und nach dem Unfall die Unfallstelle verlassen hatte.
Der 35-jährige Mann wurde aufgrund eines Urteils des Gerichts der ersten Instanz des allgemeinen Gerichtsbezirks Lezha, das die Maßnahme der Sicherheit “Inhaftierung in einem Gefängnis” für die Straftaten “Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften” und “Verlassen der Unfallstelle” festgelegt hatte, festgenommen.
Außerdem wurde im weiteren Verlauf der Ermittlungen, unter der Leitung des Generalstaatsanwalts, der 23-jährige Staatsbürger A. B. in flagranti verhaftet, wegen der Straftaten “Falsche Angaben vor einem Richter der Polizei” und “Handlungen, die die Aufdeckung der Wahrheit behindern”.
Sein Arrestierung erfolgte, nachdem er während der Ermittlungsverfahren vor einem Richter der Polizei falsche Angaben gemacht hatte und behauptet hatte, er sei der Fahrer des Autos, das den Unfall verursacht hatte, während die Ermittlungen gezeigt hatten, dass der Fahrer des Autos der 35-jährige Staatsbürger T. N. war, wie die Polizei mitteilte.
Die Ermittlungsakten der beiden Staatsbürger wurden der Generalstaatsanwaltschaft beim Gericht der ersten Instanz des allgemeinen Gerichtsbezirks Lezha übergeben, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.