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Digitale Plattform für Altersvorsorge und Invaliditätsversicherung

Der Bundesrat hat sich in seiner letzten Sitzung für eine neue Gesetzesvorlage ausgesprochen. Das Bundesgesetz über die Sicherheitsinformationssysteme der Gesellschaft (BISS) soll den digitalen Aufschwung der ersten Säule erleichtern, die den Alters- und Hinterlassenenversicherungsbeitrag (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Ergänzungsleistungen (EL) und die Einkommensausgleichsregelung (EO) umfasst, wie die Website albinfo.ch berichtet.

In einer Pressekonferenz erklärte die federale Beauftragte Elisabeth Baume-Schneider, dass ein wichtiger Projekt vorangetrieben wird, das den Bürgern eine “einfachere und direktere” Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der ersten Säule bieten wird, wie die Website sda.ch schreibt.

Dadurch sollen die Bürger in Zukunft leichter und schneller Zugriff auf ihre AHV- und Invalidenversicherungsdaten erhalten.

Eine digitale Plattform wird auch anzeigen, wie hoch ihr AHV-Pension in Zukunft sein wird, wie der Bundesrat mitteilt.

Die Bundesregierung schätzt die Kosten des Investitionsprojekts auf 15 Millionen CHF. Diese Summe soll aus dem AHV-Fonds bezahlt werden.

Dies ist möglich, weil die vorherigen Schriftformanforderungen jährlich etwa 35 Millionen CHF gekostet haben. Die meisten dieser Ausgaben sollen durch Digitalisierung eliminiert werden.

Der Parlament wird nun über diese Angelegenheit entscheiden. Der Umsetzungsplan sieht vor, dass der Zahn in 2028 so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt wird.

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