Neue Renten für Pensionäre: So wird die Berechnung der Renten erfolgen
Ab diesem Jahr wird der Sozialversicherungsinstitut die neuen Renten für diejenigen anwenden, die in den Ruhestand treten. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Renten der Pensionäre an die geleisteten Beiträge anzupassen.
Die Renten, die vor 1994 gezahlt wurden, werden mit einem Koeffizienten von 13,5 Prozent angepasst. Dieser Koeffizient ist höher als im Vorjahr und wird auf 83 Berufsgruppen angewendet. In den letzten beiden Jahren, 2023 und 2024, wurde die Formel für die Anpassung der Renten nicht angewendet, sondern die Renten wurden einfach auf die gleiche Höhe gebracht. Jedes Jahr im Juli wird der Koeffizient vom Verwaltungsrat des Sozialversicherungsinstituts festgelegt.
Etwa 20.000 Pensionäre profitieren jährlich von der Anpassung der Renten, um die Renten zu erhöhen. Der Koeffizient soll dazu beitragen, dass die Renten der Pensionäre mit den geleisteten Beiträgen im Einklang stehen.
Wer profitiert?
Wie jedes Jahr wird neben der Anpassung der Renten auch ein neuer Koeffizient festgelegt, auf dem die Renten für diejenigen basieren, die gerade in den Ruhestand treten. Dieser Koeffizient wird auf der Grundlage der geleisteten Beiträge festgelegt und nicht auf die gesamten Pensionären angewendet. Dies führt automatisch zu einer Änderung der Formel für die Berechnung der Renten.
Basierend auf der Tabelle mit den neuen Koeffizienten würde ein Person, der 1994 mit einer Gehalt von 7.000 Lek behandelt wurde, mit einem Koeffizienten von 10.799 multipliziert werden und für die Berechnung der Renten würde ein Gehalt von 75.593 Lek berücksichtigt.
Normalerweise wird bei der Berechnung der Renten das Gehalt berücksichtigt, mit dem die Beiträge geleistet wurden. Da jedoch die Gehälter in den ehemaligen landwirtschaftlichen Genossenschaften und in den folgenden Jahren niedrig waren, wird jedes Jahr ein neuer Koeffizient festgelegt, um eine realistische Rentenberechnung für die Zeit, in der die Pensionäre leben, zu ermöglichen.
Die Formel
Die Formel für die Berechnung der Renten lautet: PP (Pension für Rentner) = PS (Sozialpension) * (multipliziert) mit der geleisteten Beitragsdauer / der erforderlichen Beitragsdauer + 1/100 * (multipliziert) mit der Zeit der Versicherung / der Basiswert.
Der Basiswert für die Berechnung der Renten wird als Verhältnis der Summe der Gehälter berechnet, mit denen die Beiträge geleistet wurden, zur Zeit der Versicherung. Für die Zeit nach dem 1. Januar 1994 wird die Summe der Gehälter, mit denen die Beiträge geleistet wurden, von dem 1. Januar 1994 bis zum Ende der Versicherungszeit, berücksichtigt. Für die Zeit vor dem 1. Januar 1994 in Institutionen und staatlichen Unternehmen wird die Referenzgehalt, die vom Ministerrat festgelegt wurde, berücksichtigt. Für die Zeit in ehemaligen landwirtschaftlichen Genossenschaften wird die Referenzgehalt, die vom Ministerrat festgelegt wurde, berücksichtigt.
Wenn der Versicherte eine Versicherungszeit vor und nach dem 1. Januar 1994 hat, wird der Basiswert als arithmetischer Mittelwert der Basiswerte der Versicherungszeiten berechnet.
/Gazeta Panorama