Bis zum 22. Mai sind die Generalprokuratur und die Prokuraturen der ersten Instanz mit allgemeiner Gerichtsbarkeit über die Wahlkriminalität Bericht erstattet. Laut dem Bericht, der der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, wurden bislang insgesamt 107 Strafanzeigen eingereicht, von denen nur 47 Ermittlungen eingeleitet wurden.
Gleichzeitig wurde angegeben, dass 7 Personen in flagranti wegen Wahlverbrechen verhaftet wurden. Die Generalstaatsanwaltschaft (SPAK) erhielt 6 Strafanzeigen von den Prokuraturen von Durrës, Lezhë, Dibër und zwei Strafanzeigen von den Prokuraturen von Fier und Shkodër. Von den eingereichten Strafanzeigen wurde für 16 Fälle der Einstellungsbeschluss erlassen.
Der vollständige Bericht der Generalprokuratur lautet wie folgt:
Bis zum 22. Mai wurden insgesamt 107 Strafanzeigen wegen Wahlverbrechen eingereicht. Die Quelle der Strafanzeigen waren in 64 Fällen die Polizei, in 17 Fällen die Generalstaatsanwaltschaft (SPAK), in 9 Fällen politische Organisationen, in 11 Fällen Parteien und in 6 Fällen Bürger.
Die Strafanzeigen wurden in den Prokuraturen von Fier (10), Sarandë (5), Durrës (4), Tirana (33), Gjirokastër (3), Kukës (4), Lezhë (8), Dibër (17), Vlorë (2), Korçë (4), Shkodër (3), Elbasan (12) und Berat (2) eingereicht.
Von den eingereichten Strafanzeigen wurden 47 Ermittlungen eingeleitet. Die Ermittlungen wurden in den Prokuraturen von Fier (7), Gjirokastër (3), Elbasan (9), Durrës (1), Dibër (7), Shkodër (2), Sarandë (2), Kukës (1), Korçë (2), Vlorë (1) und Tirana (9) eingeleitet.
Die Generalstaatsanwaltschaft (SPAK) erhielt 6 Strafanzeigen von den Prokuraturen von Durrës, Lezhë, Dibër und zwei Strafanzeigen von den Prokuraturen von Fier und Shkodër.
Von den eingereichten Strafanzeigen wurde für 16 Fälle der Einstellungsbeschluss erlassen. 8 Fälle stammten von der Prokuratur von Tirana, 2 Fälle von der Prokuratur von Kukës, 3 Fälle von der Prokuratur von Dibër, 1 Fall von der Prokuratur von Sarandë, 1 Fall von der Prokuratur von Fier und 1 Fall von der Prokuratur von Elbasan.
Ein Ermittlungsverfahren, das von der Prokuratur von Dibër wegen des Verbrechens gemäß Artikel 237/5 und 328/a, Absatz 4, eingeleitet wurde, wurde an das Gericht zur Entscheidung übermittelt. Ein Ermittlungsverfahren, das von der Prokuratur von Gjirokastër wegen des Verbrechens gemäß Artikel 326/1 eingeleitet wurde, wurde an das Gericht zur Entscheidung übermittelt. Ein Ermittlungsverfahren, das von der Prokuratur von Gjirokastër wegen des Verbrechens gemäß Artikel 327/1 eingeleitet wurde, wurde an das Gericht zur Entscheidung übermittelt.
7 Personen wurden in flagranti wegen Wahlverbrechen verhaftet. 4 Personen wurden von der Prokuratur von Elbasan verhaftet, 1 Person von der Prokuratur von Tirana, 1 Person von der Prokuratur von Lezhë und 1 Person von der Prokuratur von Fier.
4 Personen wurden von der Prokuratur von Elbasan mit einem Verbot belegt. Die anderen Fälle sind noch in der Überprüfung.