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Die Streitkräfte sollen neu organisiert werden, während Pläne für eine Stärkung der Disziplin aufgedeckt werden.

Die strengste Disziplin, insbesondere bei Missionen außerhalb Albaniens, ist gefordert. Das Verteidigungsministerium schlägt Änderungen im Gesetz für die Disziplin der Streitkräfte vor, mit dem Ziel, die militärische Disziplin und den militärischen Rang zu stärken.

So sollen Soldaten für Handlungen, die als leichte Verstöße innerhalb des albanischen Territoriums angesehen werden, wie etwa das Missachten der Arbeitszeit, das unachtsame Abfeuern von Waffen oder das Teilen von Bildern mit militärischen Symbolen auf sozialen Medien, bei internationalen Verhandlungen als schwere Verstöße gewertet werden. Die Strafen sollen nicht nur in Form von Verwarnungen oder Arbeitsverhältnisverlängerung erfolgen, sondern auch mit schriftlichen Verwarnungen oder bis zu 25% des Gehalts eingreifen.

Die schweren Verstöße sollen in einem Verhältnis zu den disziplinarischen Maßnahmen klassifiziert werden, die ein Fehler in einer Mission außerhalb des Landes mit der Exklusion aus den Streitkräften belegen kann.

Der Vorschlag basiert auf der Praxis in Missionen und internationalen Engagements, bei denen eine höhere Disziplin gefordert wird. Als Folge ist es notwendig, dass alle Verstöße als schwere Verstöße angesehen werden und die disziplinarischen Maßnahmen, die dafür verhängt werden, mit den schweren Verstößen übereinstimmen.

Der Vorschlag wird gemacht, weil die Streitkräfte nicht mehr selbstständig in Missionen oder Ausbildungen außerhalb des Landes handeln und daher eine höhere Disziplin reflektieren müssen.

Die Liste der schweren Verstöße soll auch die unautorisierte Abgabe von Interviews an die Medien umfassen. In der Hierarchie der verantwortlichen Behörden für die Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen gegen Soldaten der Streitkräfte haben die Kompetenzen des Chefs des Generalstabs für die Verhängung von schweren Maßnahmen gegen Soldaten mit höheren Rängen erweitert werden.

Obwohl im Gesetzesentwurf auch die disziplinarische Untersuchung und die Einstellung des disziplinarischen Verfahrens vorgesehen ist, wenn die Verstöße nicht begangen wurden.

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